Ab Oktober 2025 wird die elektronische Patientenakte für alle Pflicht
Swantje WeinhageAb Oktober 2025 wird die elektronische Patientenakte für alle Pflicht
Elektronische Patientenakte (ePA) wird ab 1. Oktober 2025 für Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken verpflichtend
Das System soll Medikationsfehler verringern und gefährliche Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln verhindern. Patienten behalten dabei die volle Kontrolle darüber, wer auf ihre Gesundheitsdaten zugreifen darf.
Ab dem kommenden Herbst werden alle Rezepte und ausgegebenen Medikamente automatisch in der ePA erfasst. Dadurch entsteht für jeden Patienten eine stets aktuelle elektronische Medikamentenliste. Apotheken in Dortmund begrüßen die Neuerung bereits und sehen darin einen Schritt zu einer sichereren Versorgung.
Bisher können Apotheken die Medikamentendaten eines Patienten für drei Tage über dessen Gesundheitskarte einsehen. Ab 2026 werden sie jedoch auch eigene Eintragungen in die Liste vornehmen können. Die Vertraulichkeit bleibt gewahrt – die Apotheken nutzen die Informationen ausschließlich zur Verbesserung der Patientengesundheit.
Patienten haben die Möglichkeit, den Zugriff für bestimmte Einrichtungen zu sperren. Dennoch gibt es bei der zugrundeliegenden Telematikinfrastruktur noch technische Herausforderungen, die vor der vollständigen Einführung gelöst werden müssen.
Die ePA standardisiert den Austausch von Gesundheitsdaten im System, reduziert Risiken durch falsche Verschreibungen und gibt Patienten mehr Transparenz. Ab dem nächsten Jahr wird jede Verordnung und Abgabe erfasst – sofern der Patient den Zugriff nicht aktiv einschränkt.






