24 June 2026, 18:14

Betreuungsnotstand in Bergisch Gladbach: 32 Kinder ohne gesetzlichen OGS-Platz

185 OGS-Plätze Fehlen - Stadt Erfüllt Keinen Rechtsanspruch

Betreuungsnotstand in Bergisch Gladbach: 32 Kinder ohne gesetzlichen OGS-Platz

Akuter Mangel an Betreuungsplätzen im Nachmittagsbereich belastet Bergisch Gladbach

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Ab dem nächsten Schuljahr haben Erstklässler in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Doch in Bergisch Gladbach kann die Stadt bereits jetzt die aktuelle Nachfrage nicht decken – viele Kinder bleiben ohne Platz.

An der Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Heidkamp konkurrieren fast 300 Schülerinnen und Schüler um nur 200 Plätze in der Offenen Ganztagsschule (OGS). Durch den Engpass erhalten einige Erstklässler trotz gesetzlichem Anspruch keine Betreuung. Die Stadt plant zwar eine erweiterte Betreuungszeit an der Heidkamp-Schule, doch selbst damit ließen sich lediglich bis zu zehn zusätzliche Plätze schaffen.

In Moitzfeld ist die Lage ähnlich angespannt: Bei 240 Schülerinnen und Schülern stehen nur 140 Plätze zur Verfügung – die Versorgungsquote liegt bei etwa 58 Prozent. Dadurch erhalten 13 Erstklässler mit gesetzlichem Anspruch keine Betreuung. Ohne die erweiterte Betreuungszeit würde das stadtweite Defizit von 185 unversorgten Kindern noch größer ausfallen.

Insgesamt können 32 Kinder in Bergisch Gladbach ihren gesetzlichen Betreuungsanspruch derzeit nicht wahrnehmen, da die Kapazitäten erschöpft sind. Der bedarfsorientierte Ausbau der GGS- und OGS-Einrichtungen in Moitzfeld soll erst 2027 beginnen. Setzt die Stadt auf das Modell der verlängerten Betreuungszeiten, riskiert sie, ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nachzukommen – nämlich acht Stunden Kinderbetreuung pro Tag anzubieten.

Die Stadt steht vor einer enormen Herausforderung, ihre Betreuungspflichten zu erfüllen. Die aktuellen Kapazitäten reichen nicht aus, und geplante Erweiterungen werden Jahre bis zur Umsetzung benötigen. Ohne weitere Maßnahmen könnten im nächsten Jahr viele Erstklässler ohne gesicherte Betreuung bleiben.

Quelle