08 January 2026, 10:46

Betrunkener greift Bundespolizisten am Bochumer Hauptbahnhof an – 2,8 Promille im Blut

Ein Mann steht drinnen und h√§lt eine Flasche in der Hand, mit verstreuten Gegenst√§nden wie anderen Flaschen, einem Skateboard, einer Wasserflasche und Klamotten auf dem Boden, Graffiti an den W√§nden und Text in der linken unteren Ecke.

Betrunkener greift Bundespolizisten am Bochumer Hauptbahnhof an – 2,8 Promille im Blut

Gewalttätiger Zwischenfall am Bochumer Hauptbahnhof: Betrunkener greift Bundespolizisten an

Ein 37-jähriger Pole hat am 25. November 2021 am Bochumer Hauptbahnhof für einen gewalttätigen Tumult gesorgt. Bundespolizisten trafen bei einer Routinekontrolle auf den Mann, doch die Lage eskalierte rasant zu einer aggressiven Konfrontation. Der stark alkoholisierte Mann muss sich nun wegen Körperverletzung und Bedrohung der Beamten vor Gericht verantworten.

Der Vorfall begann, als die Polizisten den Mann für eine standardmäßige Überprüfung ansprachen. Obwohl er zunächst keine offensichtlichen Anzeichen von Trunkenheit zeigte, verweigerte er umgehend die Kooperation. Ein später durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,8 Promille – weit über der gesetzlichen Grenze.

Das Verhalten des Mannes wurde zunehmend feindselig: Er spuckte in seine Handfläche und schleuderte eine Mischung aus Speichel und Erbrochenem in Richtung der Beamten. Ein Polizist wurde dabei am Bein getroffen. Anschließend fuhr er sich mit der Hand demonstrativ über die Kehle und deutete auf die Polizisten – eine klare Drohgebärde. Nach der vorläufigen Festnahme wurde der Mann mit einem Hausverbot für den Bahnhof wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Ermittlungsbehörden haben inzwischen ein Verfahren wegen Beleidigung und Bedrohung eingeleitet. Medienberichten zufolge ist der Mann obdachlos; sein Name wurde nicht veröffentlicht.

Bei dem Zwischenfall kam es zu einer Kontamination eines Beamten mit Körperflüssigkeiten des Angreifers. Die Polizei bestätigte die Anklagepunkte, gab jedoch keine weiteren Details zur Identität des Beschuldigten bekannt. Der Vorfall wird im Rahmen des üblichen Dienstwegs weiter überprüft.