Bistum Münster reformiert Kita-Finanzierung mit drei neuen gGmbHs bis 2027
Eva-Maria TrübBistum Münster reformiert Kita-Finanzierung mit drei neuen gGmbHs bis 2027
Das Bistum Münster reformiert die Unterstützung seiner 660 Kindertageseinrichtungen. Bis 2027 sollen drei neue gemeinnützige GmbHs (gGmbHs) die finanziellen und administrativen Aufgaben übernehmen. Ziel der Umstrukturierung ist es, die langfristige Finanzierung der Einrichtungen zu sichern, in denen derzeit rund 10.600 pädagogische Fachkräfte und 840 Hauswirtschaftskräfte beschäftigt sind.
Der Diözesanadministrator Antonius Hamers begründete die Änderungen mit den Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KibiZ). Gleichzeitig kritisierte er, dass das Gesetz den Kitas nicht ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stelle.
Das Bistum wird drei regionale gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung gründen. Eine davon wird für die Kreise Borken, Coesfeld und Recklinghausen zuständig sein, eine weitere für Münster, Steinfurt und Warendorf. Eine dritte gGmbH ist ebenfalls geplant. Die neuen Gesellschaften sollen administrative Aufgaben übernehmen und so die örtlichen Kirchengemeinden entlasten.
Jede Pfarrei muss dem Übergang zustimmen und sich der neuen gGmbH-Struktur anschließen. In Gesprächen mit den Verantwortlichen vor Ort sollen rechtliche, finanzielle, personelle und strukturelle Fragen geklärt werden. Das Bistum hat bereits 39,5 Millionen Euro für die Kindertageseinrichtungen im Haushalt 2026 eingeplant.
Durch die Neuordnung werden die finanziellen und administrativen Verantwortlichkeiten auf die gGmbHs übertragen. Die Reform soll sicherstellen, dass die Kindertageseinrichtungen auch über das Jahr 2027 hinaus stabil finanziert werden. Bevor die Änderungen in Kraft treten, müssen die örtlichen Pfarreien dem Übergang zustimmen.






