05 June 2026, 19:12

Bonner Polizei erhält erweiterte Befugnisse für verdachtsunabhängige Kontrollen ab September

Verlängerung der strategischen Untersuchung zur Bekämpfung von Messergewalt und Taschendiebstahl

Bonner Polizei erhält erweiterte Befugnisse für verdachtsunabhängige Kontrollen ab September

Die Bonner Polizei erhält bald erweiterte Befugnisse für Kontrollen und Durchsuchungen. Die neue Maßnahme, bekannt als Strategische Fahndung, ermöglicht es Beamten, Personen ohne konkreten Verdacht zu überprüfen. Sie tritt am 1. September 2025 in Kraft.

Die Strategische Fahndung wurde auf Antrag der Kriminalitätsdirektion der Bonner Polizei eingeführt und fällt unter das Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen als präventives Instrument. Im Rahmen dieser Regelung dürfen Beamte Personen anhalten, um deren Identität zu überprüfen und deren Habseligkeiten oder Fahrzeuge zu kontrollieren.

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Die Genehmigung für den Einsatz erteilte die Behördenleitung. Die Maßnahme gilt für 28 Kalendertage ab dem Startdatum. Die Polizei muss dabei stets das Verhältnismäßigkeitsprinzip wahren.

Anders als bei herkömmlichen Kontrollen ist für diese Maßnahme kein vorheriger Verdacht auf Straftaten erforderlich. Stattdessen soll sie durch erhöhte Präsenz und zufällige Überprüfungen potenzielle Straftaten abschrecken.

Der 28-tägige Einsatz verleiht der Polizei vorübergehend das Recht, Durchsuchungen ohne individuellen Anlass durchzuführen. Alle Maßnahmen müssen verhältnismäßig und rechtmäßig bleiben. Die Regelung läuft am 29. September 2025 aus, sofern sie nicht verlängert wird.

Quelle