23 May 2026, 02:28

Bundesgerichtshof bestätigt lebenslange Haft für Solingen-Attentäter Issa H.

Messerattacke in Solingen: Höchste Strafe für Täter bestätigt

Bundesgerichtshof bestätigt lebenslange Haft für Solingen-Attentäter Issa H.

Bundesgerichtshof bestätigt lebenslange Haft für Issa H. – Attentäter von Solingen

Der Bundesgerichtshof hat das lebenslange Urteil gegen Issa H., den Täter des tödlichen Messerangriffs von Solingen im Jahr 2024, bestätigt. Die Entscheidung bringt einen juristischen Schlussstrich unter einen Fall, der die Nation erschütterte und die Debatte über die Flüchtlingspolitik neu entfachte. Der zum „Islamischen Staat“ (IS) stehende Täter wird dauerhaft in Haft bleiben.

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Am Abend des 23. August 2024 hatte Issa H. in Solingen einen brutalen Angriff auf Festbesucher verübt. Bewaffnet mit einem 19 Zentimeter langen Küchenmesser tötete er drei Menschen und verletzte acht weitere schwer. Seine Opfer wählte er gezielt als Symbole der westlichen Gesellschaft – ein Ausdruck seiner dschihadistischen Ideologie.

Im Dezember 2025 verurteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf den Angeklagten wegen dreifachen Mordes, neunfachen versuchten Mordes und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Das Gericht verhängte die Höchststrafe: lebenslange Haft ohne Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung. Zudem ordnete es die anschließende Sicherungsverwahrung an, da von Issa H. weiterhin eine erhebliche Gefahr ausgehe.

Gegen das Urteil legte Issa H. Revision ein, doch der Bundesgerichtshof wies seine Beschwerde am Mittwoch zurück. Die Richter sahen keine Rechtsfehler im ursprünglichen Urteil und bestätigten damit Schuldspruch und Strafe. Mit diesem Beschluss ist der Fall nun rechtskräftig abgeschlossen.

Der Anschlag von Solingen hatte weitreichende Folgen: Er löste bundesweite Diskussionen über Sicherheit und Asylpolitik aus. Issa H. wird sein restliches Leben im Gefängnis verbringen, gefolgt von einer unbefristeten Sicherungsverwahrung. Die gerichtliche Entscheidung schließt weitere Rechtsmittel aus.

Quelle