21 April 2026, 18:21

Bundeskabinett beschließt Milliardenhilfe für verschuldete Kommunen bis 2029

Plakat mit der Aufschrift "In jedem einzelnen Kongresswahlkreis wurden mindestens 30% der berechtigten Schuldner vollständig für die Schuldenbefreiung genehmigt" mit einem Logo in der rechten unteren Ecke und mehreren Personen mit Hüten im Hintergrund.

Bundeskabinett beschließt Milliardenhilfe für verschuldete Kommunen bis 2029

Der Bundeskabinett hat das Länder- und Kommunenentlastungsgesetz (LKEG) verabschiedet, ein neues Gesetz, das die finanzielle Belastung notleidender Kommunen verringern soll. Der CDU-Politiker Thomas Hardt lobte das Paket als ein "starkes Signal" für die lokalen Gebietskörperschaften und betonte, es zeige die Verantwortungsbereitschaft des Bundes bei der Bewältigung der seit langem bestehenden Schuldenprobleme.

Das LKEG konzentriert sich auf die Reduzierung der kurzfristigen Kommunalschulden. Die Bundesregierung stellt dafür jährlich 250 Millionen Euro von 2026 bis 2029 bereit. Diese Mittel fließen gezielt in finanziell schwache Bundesländer, wobei Nordrhein-Westfalen voraussichtlich rund 164 Millionen Euro pro Jahr erhalten wird. Hardt unterstrich, dass diese Entlastung entscheidend sei, um die Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden zu erhalten.

Kritik aus einigen Bürgermeisterämtern wies Hardt zurück und warnte davor, den Wert des Pakets zu untergraben. Er stellte den aktuellen Regierungsansatz früheren Kabinetten gegenüber und behauptete, der vorliegende Gesetzentwurf zeige ein deutlich stärkeres Engagement bei der Lösung der Kommunalschulden.

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Für die Zukunft formulierte Hardt drei zentrale Forderungen: eine Fortführung der finanziellen Unterstützung über 2029 hinaus, keine neuen Belastungen für die Kommunen sowie zusätzliche Hilfen für hochverschuldete Städte – sofern der Bundeshaushalt dies zulässt. Besonders nannte er die Region Bergisches Städtedreieck mit den Städten Solingen, Remscheid und Wuppertal, die von den neuen Regelungen profitieren und mehr finanzielle Spielräume erhalten dürften.

Das LKEG geht nun als konkrete Maßnahme gegen die Altlasten der Kommunalschulden in die Umsetzung. Mit den bis 2029 gesicherten jährlichen Mitteln erhalten die Gebietskörperschaften in Nordrhein-Westfalen und anderen belasteten Regionen direkte finanzielle Entlastung. Ob das Gesetz langfristig wirkt, hängt jedoch von der Umsetzung ab – und davon, ob künftige Haushalte die Förderung über den ursprünglichen Zeitraum hinaus verlängern.

Quelle