Bundeskartellamt verhängt weniger Bußgelder im Jahr 2025
Bundeskartellamt verhängt 2025 deutlich weniger Bußgelder
Teaser: Das Bundeskartellamt hat 2025 wegen Kartellverfahren deutlich weniger Strafen verhängt als im Vorjahr.
22. Dezember 2025, 06:38 Uhr MESZ
Die deutsche Wettbewerbsbehörde Bundeskartellamt hat im Jahr 2025 deutlich weniger Bußgelder verhängt als in den Vorjahren. Die Gesamtstrafen beliefen sich in diesem Jahr auf rund 10 Millionen Euro – ein deutlicher Rückgang gegenüber den 26 Millionen Euro im Jahr 2024. Zu den Fällen zählte eine Strafe von 6 Millionen Euro gegen den Audioausrüster Sennheiser, der Händler unter Druck gesetzt hatte, die Preise zu erhöhen.
Die Höhe der vom Bundeskartellamt verhängten Bußgelder schwankt seit Jahren stark. 2024 hatte die Behörde noch Strafen in Höhe von 26 Millionen Euro wegen Kartellverstößen verhängt. Im Jahr davor lagen die Bußgelder bei nur 2,8 Millionen Euro, was unter anderem auf pandemiebedingte Verzögerungen zurückzuführen war.
Die höchsten jemals verhängten Strafen datieren aus dem Jahr 2014, als die Wettbewerbswächter Bußgelder in Höhe von 1,1 Milliarden Euro verhängten. Ein weiterer großer Fall ereignete sich 2019, als Unternehmen insgesamt 848 Millionen Euro zahlen mussten – davon entfielen 648 Millionen Euro auf Stahlproduzenten, die sich der Preisabsprache im Blechmarkt schuldig gemacht hatten.
2025 setzte die Behörde stark auf ihre Kronzeugenprogramme, die Erstinformanten vor Strafen bewahren. Über 600 anonyme Hinweise gingen über das Meldesystem ein. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, verwies auf die Schwierigkeiten, in Kartellverfahren die strengen rechtlichen Maßstäbe zu erfüllen. Gleichzeitig betonte er die Notwendigkeit moderner Ermittlungsmethoden und fortschrittlicher IT-Werkzeuge, um die Durchsetzung zu verbessern.
Kartellabsprachen bleiben in Deutschland verboten, da sie den Wettbewerb verzerren und die Verbraucherpreise in die Höhe treiben. Obwohl die Bußgelder 2025 spürbar zurückgingen, überwacht das Bundeskartellamt die Märkte weiterhin genau. Der Fokus auf Kronzeugenregelungen und digitale Instrumente deutet auf einen Wandel in der Bekämpfung wettbewerbswidrigen Verhaltens hin.