Bundesrat verschärft Tierschutzregeln für Lebendtiertransporte in Drittstaaten
Ladislaus DowergBundesrat verschärft Tierschutzregeln für Lebendtiertransporte in Drittstaaten
Der Bundesrat hat eine klare Position zum Tierschutz bei Lebendtiertransporten bezogen. Am 26. September 2025 verabschiedete er einen Beschluss, der strengere Regeln für den Transport von Tieren in Länder außerhalb der EU fordert. Der Vorstoß erfolgt vor dem Hintergrund wiederholter Berichte über Verstöße gegen Tierschutzbestimmungen bei solchen Lieferungen, wobei die Behörden derzeit kaum wirksame Eingriffsmöglichkeiten haben.
Der von Nordrhein-Westfalen eingebrachte Beschluss verlangt rechtlich verbindliche EU-weite Vorschriften zum Schutz der Tiere während des Transports in Drittstaaten. Er besteht darauf, dass Exporte nur dann genehmigt werden dürfen, wenn das Zielland die Vorgaben des Terrestrischen Tierschutzcodes der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) vollständig einhält. Ohne diese Garantie drohen Transportverbote.
Kritik übte der Bundesrat zudem an der Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2023, bilaterale tierärztliche Gesundheitsbescheinigungen für den Export von Zuchttieren zurückzuziehen. Die Länder fordern, dass künftige Zertifikate klare Tierschutzstandards enthalten müssen, um weitere Missstände zu verhindern.
Um die Einhaltung der Regeln durchzusetzen, fordert der Beschluss die EU-Kommission auf, die Befugnis zu erhalten, bei Verstößen Ermittlungen einzuleiten und Exporte zu stoppen. Aktuelle Kontrolllücken ermöglichen es, dass Verstöße unentdeckt bleiben – mit der Folge, dass Tiere auf langen Transporten gefährdet sind.
Die neuen Maßnahmen zielen darauf ab, rechtliche Schlupflöcher zu schließen und eine artgerechte Behandlung exportierter Nutztiere sicherzustellen. Sollten sie umgesetzt werden, würde die EU-Kommission mehr Handlungsspielraum erhalten, um bei Misshandlungen einzugreifen. Der Beschluss muss nun auf europäischer Ebene weiterverfolgt werden.






