18 February 2026, 14:54

Combat-18-Prozess gegen mutmaßliche Rädelsführer vorläufig eingestellt – unter einer ungewöhnlichen Bedingung

Eine Gruppe von Menschen sitzt vor einem Gebäude auf dem Boden und hält Schilder, mit einer Fahne und einem Apfel auf der Straße, und eine Frau steht rechts daneben und sieht besorgt aus.

Prozess gegen rechtsextremistische Gruppe Combat 18 in Dortmund vorerst ausgesetzt - Combat-18-Prozess gegen mutmaßliche Rädelsführer vorläufig eingestellt – unter einer ungewöhnlichen Bedingung

Ein deutsches Gericht hat den Prozess gegen vier mutmaßliche Rädelsführer der verbotenen Neonazi-Gruppe Combat 18 vorläufig ausgesetzt. Das Landgericht Dortmund setzte das Verfahren unter der Auflage aus, dass jeder Angeklagte bis Mitte August 500 Euro an eine Kinderhilfsorganisation zahlt. Werden die Zahlungen geleistet, wird die Aussetzung endgültig.

Die vier Männer gehörten zu 17 Personen, die im April 2022 bei einer bundesweiten Razzia gegen neonazistische Netzwerke festgenommen worden waren. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, die organisatorischen Strukturen von Combat 18 mindestens bis zum Frühjahr 2022 aufrechterhalten zu haben – obwohl die Gruppe bereits 2020 verboten worden war, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung Deutschlands stellte und nationalsozialistisches Gedankengut verbreitete.

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Einem der Angeklagten wird vorgeworfen, die Führung übernommen und mindestens 14 geheime Treffen organisiert zu haben. Zwei weitere sollen Initiationsrituale für neue Mitglieder geplant haben. Ein Vierter steht im Verdacht, rechtsextreme Rockkonzerte veranstaltet und Merchandise-Artikel mit Symbolen der Gruppe verkauft zu haben.

Das Gericht begründete die Verfahrenseinstellung mit der zu erwartenden Dauer des Prozesses sowie der Wahrscheinlichkeit, dass eher Geldstrafen als Haftstrafen verhängt werden würden.

Die vorläufige Aussetzung bedeutet, dass keine weiteren Verhandlungstermine anstehen, sofern die Angeklagten die Zahlungsfrist einhalten. Combat 18 bleibt in Deutschland verboten – der Ausgang des Verfahrens gegen die mutmaßlichen Führungskräfte hängt nun davon ab, ob sie die finanzielle Auflage des Gerichts erfüllen.