Dinslaken streicht Schulbus-Haltestellen: Nur noch berechtigte Kinder dürfen mitfahren
Ladislaus DowergDinslaken streicht Schulbus-Haltestellen: Nur noch berechtigte Kinder dürfen mitfahren
Die Stadt Dinslaken hat die Schulbuslinie DIN 1 angepasst, um die landesweiten Beförderungsvorschriften einzuhalten. Die Anpassung erfolgte nach einem Beschluss des Stadtrats aus dem Jahr 2021, mit dem eine vorübergehende Ausnahme für Kinder ohne gesetzlichen Anspruch auf kostenlosen Transport in Berlin aufgehoben wurde. Die Eltern wurden über die Änderungen auf einer Versammlung am 18. November 2025 informiert.
Nach der Schulkostenbeförderungsverordnung von Nordrhein-Westfalen haben Grundschüler nur dann Anspruch auf bezuschussten Transport, wenn ihr Wohnort mehr als zwei Kilometer von der nächstgelegenen Schule entfernt liegt. Vor der Umstellung der Route nutzten 42 Schüler der Hagenschule den Bus, ohne diese Voraussetzung zu erfüllen. Die Stadt lehnte bezahlte Tickets ab und begründete dies mit finanziellen, organisatorischen und Fairness-Aspekten.
An der Hagenschule wird demnächst eine Bedarfsprüfung durchgeführt. Zudem werden Berechtigungskarten eingeführt, um sicherzustellen, dass das System transparent, gerecht und sicher bleibt. Ab dem Schuljahr 2025/26 werden nur noch Haltestellen für anspruchsberechtigte Kinder bedient.
Eltern hatten Bedenken geäußert, dass es zu mehr 'Eltern-Taxis' und einer erhöhten Verkehrsgefahr kommen könnte. Die Stadt ging darauf ein, indem sie die Route und deren Auswirkungen überprüfte. Bürgermeister Simon Panke betonte, dass die Verwaltung offen mit den Familien über diese schwierige Entscheidung kommunizieren wolle.
Die Verwaltung bedankte sich bei den Eltern für ihr Engagement, wies jedoch darauf hin, dass der Schülerverkehr den landesweiten Regelungen entsprechen müsse.
Die Anpassung der Route entspricht den gesetzlichen Vorgaben und beendet die vorübergehende Ausnahme. Ab dem nächsten Jahr dürfen nur noch berechtigte Schüler den Bus nutzen. Die Stadt bittet um Verständnis und stellt sicher, dass das System weiterhin transparent und regelkonform bleibt.