02 January 2026, 20:37

Duisburg stellt Stadtbetrieb über Weihnachten und Neujahr komplett ein

Ein Weihnachtsbaum auf einer Straße mit Menschen darauf, flankiert von zwei Fahnenmasten, mit beleuchteten Gebäuden im Hintergrund.

Duisburg stellt Stadtbetrieb über Weihnachten und Neujahr komplett ein

Verwaltung der Stadt Duisburg stellt Betrieb über die Feiertage ein

Die Duisburger Stadtverwaltung bleibt vom 24. Dezember bis zum 2. Januar wegen der Jahresendfeiertage geschlossen. Von der Schließung betroffen sind die meisten öffentlichen Einrichtungen, darunter Bibliotheken, Schwimmbäder und Kindertagesstätten. Einige Not- und Grunddienste bleiben jedoch in diesem Zeitraum verfügbar.

Die Stadtbibliothek Duisburg schließt lediglich an Heiligabend und Neujahr. Alle Zweigstellen bleiben hingegen vom 24. Dezember bis zum 5. Januar durchgehend geschlossen. Auch die städtischen Schwimmbäder stellen in dieser Zeit ihren Betrieb ein und öffnen erst am 2. Januar wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten.

Städtische Kindertageseinrichtungen, Jugendzentren, Abenteuerspielplätze, Volkshochschulen, Musik- und Kunstschulen sowie die aufsuchende Jugendarbeit stellen ihren Betrieb ein. Das Schifffahrtsmuseum Duisburg und das Kultur- und Stadthistorische Museum öffnen lediglich am 26. Dezember, bleiben jedoch an den Tagen 24., 25., 31. Dezember sowie am 1. Januar geschlossen.

Trotz der Betriebspause laufen einige Dienstleistungen weiter: Die Außendienstteams des städtischen Betriebshofs arbeiten zwischen Weihnachten und Neujahr. Das Standesamt Rheinhausen bietet am 29. und 30. Dezember sowie am 2. Januar einen Notdienst für Sterbefallmeldungen an. Die Einsatz- und Koordinierungszentrale des Ordnungsamts ist vom 26. bis 30. Dezember telefonisch erreichbar und nimmt am 2. Januar den regulären Betrieb wieder auf.

Mit der Schließung über die Feiertage sollen Kosten gespart werden – unter anderem durch den Abbau von Überstunden und Urlaubsresten sowie durch geringeren Energieverbrauch. Dies trägt zur Haushaltskonsolidierung der Stadt bei und reduziert gleichzeitig CO₂-Emissionen durch Heizung, Strom und Dienstwege.

Die städtweite Schließung gilt vom 24. Dezember bis zum 2. Januar, danach nehmen die meisten Einrichtungen den regulären Betrieb wieder auf. Die Maßnahme dient sowohl der finanziellen Entlastung als auch dem Umweltschutz, indem Energieverbrauch und Personalkosten gesenkt werden.