Düsseldorfer Lehrerin muss 31.300 Euro zurückzahlen – nach jahrelangen falschen Zulagen
Ehrentraud ZirmeDüsseldorfer Lehrerin muss 31.300 Euro zurückzahlen – nach jahrelangen falschen Zulagen
Eine Lehrerin aus Düsseldorf wurde zu einer Geldstrafe von 11.200 Euro verurteilt, nachdem sie jahrelang unberechtigt Schulleiterzulagen erhalten hatte. Die Zahlungen liefen noch lange weiter, obwohl sie ihre vorübergehende Führungsposition bereits aufgegeben hatte – insgesamt summierten sich die Überzahlungen auf rund 31.300 Euro.
Der Fall begann, als die Beamtin die Behörden nicht über die falschen Zahlungen informierte. Als ehemalige kommissarische Schulleiterin bezog sie weiterhin Verwaltungszulagen, obwohl sie die Position nicht mehr innehatte. Später behauptete sie, sie habe geglaubt, es handele sich um rückständige Gehaltsansprüche.
Das Landesbesoldungsamt räumte ein, nicht erklären zu können, warum der Fehler so lange unbemerkt blieb. Nach deutschem Recht sind Beamte verpflichtet, finanzielle Unstimmigkeiten zu melden – doch die Panne blieb bestehen, bis der Sachverhalt schließlich aufgedeckt wurde.
Ein Gericht sprach die Lehrerin der Unterlassungsbetrugs schuldig. Seitdem zahlt sie die überzahlten Beträge in monatlichen Raten von 500 Euro zurück.
Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer strengen finanziellen Kontrolle in den Gehaltssystemen des öffentlichen Dienstes. Die Lehrerin muss nun nicht nur die volle Summe zurückerstatten, sondern auch die Strafe tragen. Gleichzeitig wirft der Fall Fragen auf, wie solche Fehler in Verwaltungsprozessen so lange unentdeckt bleiben können.






