Evangelische Kirche führt pauschale Entschädigung für Opfer sexualisierter Gewalt ein
Ehrentraud ZirmeRegionalkirchen übernehmen EKD-Anerkennungsrichtlinien - Evangelische Kirche führt pauschale Entschädigung für Opfer sexualisierter Gewalt ein
Drei regionale evangelische Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen und die Diakonie haben neue Richtlinien zur Anerkennung sexualisierter Gewalt eingeführt. Die Maßnahmen, die mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) abgestimmt sind, traten am 1. Januar 2026 in Kraft. Ziel ist es, die Anerkennung und Unterstützung von Betroffenen zu vereinheitlichen.
Nach dem neuen Rahmenwerk haben Überlebende sexualisierter Gewalt in kirchlichen oder diakonischen Einrichtungen nun Anspruch auf eine pauschale Zahlung von 15.000 Euro. Dies gilt für Fälle, in denen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung vorliegen. Das Verfahren konzentriert sich auf die Plausibilität der Schilderungen der Betroffenen, statt rechtliche Beweise zu verlangen.
Die Richtlinien sehen zudem zusätzliche, individuell angepasste Zahlungen in Einzelfällen vor. Betroffene, die bereits Anerkennungzahlungen erhalten haben, können eine Überprüfung beantragen – mit der Möglichkeit einer Anpassung ihrer bisherigen Entschädigung. Vertreter der Kirchen und der Diakonie betonen, dass es sich bei den Zahlungen nicht um echte Wiedergutmachung handelt. Vielmehr dienen sie als formelle Anerkennung des erlittenen Unrechts und Leids. Das neue System sorgt für einen einheitlichen Umgang mit der Anerkennung in der gesamten Region.
Die Änderungen markieren einen Wandel im Umgang der evangelischen Kirche und der Diakonie mit historischen und aktuellen Fällen sexualisierter Gewalt. Durch standardisierte Verfahren soll Betroffenen künftig klarere Unterstützung zuteilwerden. Auch frühere Fälle können nun nach dem aktualisierten Rahmen neu bewertet werden.