18 February 2026, 16:44

Evangelische Kirche Westfalen prüft Personalakten auf häusliche Gewalt

Eine Gruppe von Priestern geht einen roten Teppich in einer Kirche entlang, mit Menschen, die auf dem Boden vor ihnen und auf der rechten Seite stehen, und Foto Rahmen an der Wand im Hintergrund.

Kirche setzt pensionierte Polizisten ein, um Personalakten zu durchsuchen - Evangelische Kirche Westfalen prüft Personalakten auf häusliche Gewalt

Die Evangelische Kirche von Westfalen hat eine Untersuchung ihrer Personalakten eingeleitet, um mögliche Fälle häuslicher Gewalt aufzudecken. Ehemalige Polizeibeamte leiten die Überprüfung, die am 1. Februar 2023 begonnen hat. Zunächst werden die Unterlagen der aktuellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geprüft, um sicherzustellen, dass etwaige Feststellungen innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben.

Die Prüfung startete mit einem einzelnen pensionierten Beamten und wird am 1. März ausgeweitet, wenn ein zweiter Ermittler hinzukommt. Beide verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in der Strafverfolgung. Ihre Aufgabe besteht darin, Akten der regionalen Kirchenverwaltung zu sichten, wobei die genaue Dauer des Verfahrens noch unklar ist.

Sollten Hinweise auf Fehlverhalten gefunden werden, werden die Akten an die Stelle zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt (UVSS) weitergeleitet, um sie eingehender zu prüfen. Je nach Schwere der Vorwürfe könnten die Konsequenzen von arbeitsrechtlichen Maßnahmen bis hin zur fristlosen Kündigung reichen.

Charlotte Nieße, die Beauftragte der Kirche für sexualisierte Gewalt, wird über den Fortschritt der Untersuchung bei künftigen Landessynoden berichten. Die Initiative beschränkt sich derzeit auf die Evangelische Kirche von Westfalen; vergleichbare Maßnahmen in anderen Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sind bisher nicht bekannt.

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Ziel der Untersuchung ist es, frühere Verstöße aufzuklären und gleichzeitig innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen für Verantwortung zu sorgen. Die Ergebnisse werden entscheiden, ob disziplinarische Schritte oder weitere juristische Konsequenzen notwendig sind. Die Kirche hat sich zu Transparenz verpflichtet und plant regelmäßige Berichte an ihre Gremien.