Falschmeldung zu ukrainischer Rente in Deutschland: Was wirklich stimmt
Ehrentraud ZirmeFalschmeldung zu ukrainischer Rente in Deutschland: Was wirklich stimmt
Ein virales Video verbreitet falsche Behauptungen über ukrainische Geflüchtete in Deutschland, die angeblich ohne eigene Beiträge Rentenleistungen erhalten. In dem Clip äußert sich ein lokaler Politiker und behauptet irreführend, 114.000 Ukrainerinnen und Ukrainer könnten früher in Rente gehen und Leistungen beziehen, ohne in das System eingezahlt zu haben. Deutsche Medien haben die Fakten inzwischen aufgeklärt und die irreführenden Aussagen richtiggestellt.
Im Mittelpunkt des Videos steht Michael Hasenkamp, ein Politiker aus Witten in Nordrhein-Westfalen. In dem Interview behauptete er, ukrainische Geflüchtete in Deutschland könnten über ein Sozialversicherungsabkommen Anspruch auf deutsche Renten haben – und das ohne eigene Beitragszahlungen. Factchecker wiesen jedoch darauf hin, dass es sich dabei um seine persönliche Einschätzung handele, nicht um überprüfbare Daten. Belege für seine Angaben wurden nicht vorgelegt.
Das deutsch-ukrainische Sozialversicherungsabkommen, sofern es ratifiziert wird, ermöglicht es Ukrainerinnen und Ukrainern nicht, früher in Rente zu gehen oder Renten zu beziehen, ohne zuvor eingezahlt zu haben. Wie alle Rentner müssen sie das reguläre Renteneintrittsalter erreichen und die Beitragsvoraussetzungen erfüllen. Der Vertrag verhindert lediglich eine doppelte Versicherungspflicht und erlaubt es, Beitragszeiten aus beiden Ländern zusammenzurechnen, um die Mindestversicherungsdauer zu erfüllen.
Über 3,2 Millionen Renten in Deutschland werden auf Grundlage internationaler Abkommen ausgezahlt – dabei handelt es sich jedoch nicht ausschließlich um Leistungen an im Ausland lebende Staatsangehörige. Das System stellt sicher, dass nur diejenigen Ansprüche geltend machen können, die tatsächlich eingezahlt haben – sei es in Deutschland oder im Ausland. Auch Ukrainerinnen und Ukrainer müssen, wie alle anderen, Beiträge geleistet haben, um anspruchsberechtigt zu sein.
Die falsche Behauptung, ukrainische Geflüchtete erhielten Renten ohne eigene Einzahlungen, wurde widerlegt. Das Sozialversicherungsabkommen hält sich an die üblichen Regeln: Alle Rentner müssen das gleiche Renteneintrittsalter erreichen und die Beitragsbedingungen erfüllen. Die im viral verbreiteten Video aufgestellten Behauptungen entsprechen weder den tatsächlichen Vertragsbestimmungen noch dem deutschen Rentenrecht.