Festnahme am Bahnhof Rheine: Mann muss wegen unbezahlter Geldstrafe in Haft
Ehrentraud ZirmeFestnahme am Bahnhof Rheine: Mann muss wegen unbezahlter Geldstrafe in Haft
Am Abend des 21. Januar 2026 wurde ein 62-jähriger Mann am Bahnhof Rheine festgenommen. Bundespolizisten nahmen ihn während einer Routinekontrolle in Gewahrsam, nachdem sie einen offenen Haftbefehl gegen ihn entdeckt hatten. Der Beschuldigte hatte eine gerichtlich verhängte Geldstrafe nicht beglichen, woraufhin er umgehend in Untersuchungshaft genommen wurde.
Der Vorfall begann, als Beamte den Mann am Bahnhof beim Rauchen ansprachen. Eine anschließende Identitätsprüfung förderte einen aktiven Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart zutage.
Der Haftbefehl ging auf eine unbeglichene Strafe in Höhe von 1.350 Euro zurück, die ursprünglich im April 2025 wegen schwerer Körperverletzung verhängt worden war. Da der Mann die Strafe nicht zahlte, erließ die Justiz im Dezember 2025 den Haftbefehl. Da er die Summe nicht sofort begleichen konnte, wurde er in Gewahrsam genommen, um eine 45-tägige Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten. Später überstellten die Beamten ihn in die Justizvollzugsanstalt Münster.
Dem Beschuldigten droht nun eine 45-tägige Haftstrafe als Ersatz für die ausstehende Geldstrafe. Seine Festnahme entspricht dem üblichen Vorgehen bei nicht beglichenen finanziellen Sanktionen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen. Der Fall bleibt in der Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Stuttgart.