Gericht kippt rechtswidrige Absetzung der Dinslakener Gleichstellungsbeauftragten
Eva-Maria TrübEntlassung der Gleichstellungsbeauftragten war illegal - Gericht kippt rechtswidrige Absetzung der Dinslakener Gleichstellungsbeauftragten
Ein Gericht hat die Stadt Dinslaken angewiesen, ihre ehemalige Gleichstellungsbeauftragte wieder in ihr Amt einzusetzen, nachdem deren Absetzung als rechtswidrig eingestuft wurde. Die Entscheidung folgt auf einen langwierigen Streit zwischen der Beamtin und den lokalen Behörden, der Ende 2023 in ihrer Degradierung gipfelte. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf urteilte, dass das Vorgehen der Stadt gegen das Arbeitsrecht verstoße.
Die Beauftragte, eine ausgebildete Sozialarbeiterin, war 2012 erstmals in die Position berufen worden. Bis 2019 hatte sie die Leitung des Dinslakener Gleichstellungsbüros übernommen und direkt dem Bürgermeister unterstanden. Doch mit dem Amtsantritt eines neuen Bürgermeisters im Jahr 2020 kam es zu Spannungen, insbesondere bei der Umsetzung des städtischen Gleichstellungskonzepts und bei Stellenausschreibungen.
Ende 2023 versetzte die Stadt sie in die allgemeine Sozialverwaltung – eine Maßnahme, die sie faktisch ihres ursprünglichen Amtes enthob. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf erklärte diese Degradierung später für unrechtmäßig. Nach Auffassung des Gerichts verletze die Herabstufung einer etablierten, unabhängigen Position mit garantierter höherer Besoldungsstufe den Kündigungsschutz. Das Urteil (Aktenzeichen 3 SLa 696/24) verpflichtet die Stadt, die Beauftragte in ihre vorherige Funktion zurückzuversetzen. Zwar ließ das Gericht eine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht zu, doch die sofortige Wirkung des Beschlusses bleibt bestehen. Der Fall unterstreicht die rechtlichen Schutzmechanismen für öffentliche Ämter, insbesondere solche, die mit Gleichstellungs- und Antidiskriminierungspolitik verbunden sind.
Die Beauftragte wird nun wieder die Leitung des Gleichstellungsbüros übernehmen. Die Gerichtsentscheidung stärkt den Schutz unabhängiger Positionen im öffentlichen Dienst und verhindert willkürliche Degradierungen. Die Stadt muss dem Urteil nachkommen, sofern es nicht in einer höheren Instanz aufgehoben wird.