Gericht stoppt Verlegung von Studiengängen aus Höxter - Gericht stoppt geplante Schließung des TH-OWL-Campus in Höxter
Ein Gericht hat die Pläne der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe (TH OWL) gestoppt, ihren Campus in Höxter zu schließen. Das Verwaltungsgericht Minden urteilte, dass eine Verlegung der Studiengänge nach Detmold oder Lemgo ohne ausreichende Vorbereitung rechtswidrig sei. Die Entscheidung unterstreicht die rechtlichen Grenzen, die Universitäten bei der Verwaltung ihrer Standorte beachten müssen.
Der Streit eskalierte, als die TH OWL ankündigte, den Lehrbetrieb in Höxter vollständig einzustellen. Das Gericht bewertete diesen Schritt als unzulässig, da der Campus durch das Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalens ausdrücklich geschützt ist. Die Schließung eines gesamten Standortes, so das Urteil, übersteige die Befugnisse einer Hochschule ohne Zustimmung des Landes.
Zudem bestätigte das Gericht die Rechtmäßigkeit des Aufsichtsbeschlusses des Landes aus dem vergangenen Jahr. Die TH OWL hatte keine konkreten Pläne für eine Nachnutzung des Höxterer Geländes oder eine Umverteilung der Ressourcen vorgelegt. Ohne solche Maßnahmen sei eine Verlagerung der Studiengänge an andere Standorte verfrüht.
Bis auf Weiteres muss der Lehrbetrieb in Höxter aufrechterhalten werden. Die einstweilige Verfügung verhindert jede Verlegung, bis das Hauptverfahren abgeschlossen ist – die Hochschule muss ihre Strategie nun überdenken.
Das Urteil bedeutet, dass die TH OWL den Standort Höxter nicht ohne tragfähiges Konzept aufgeben darf. Die Studiengänge bleiben vorerst bestehen, es sei denn, es werden neue rechtliche Schritte eingeleitet. Die Entscheidung betont, wie wichtig klare Verfahren sind, wenn es um strukturelle Veränderungen an Hochschulen geht.






