10 February 2026, 16:42

Gericht verpflichtet Meta zu Millionenzahlung an die Telekom für Netznutzung

Eine Liniengrafik, die die Anzahl neuer Fälle pro Million in den Vereinigten Staaten zeigt, mit begleitendem Text, der zusätzliche Datenkontext bereitstellt.

Urteil: Meta muss Telekom 30 Millionen Euro zahlen - Gericht verpflichtet Meta zu Millionenzahlung an die Telekom für Netznutzung

Ein deutsches Gericht hat Meta, den Besitzer von Facebook, verurteilt, an die Deutsche Telekom etwa 30 Millionen Euro an Netznutzungsgebühren zu zahlen. Das Urteil folgt auf einen langjährigen Rechtsstreit darüber, ob der Technologiekonzern den Telekommunikationsanbieter für den Datenverkehr entschädigen muss. Die Entscheidung schafft einen Präzedenzfall für ähnliche Konflikte in ganz Europa.

Der Streit begann, als Meta 2021 die Zahlungen an die Deutsche Telekom für die Datenübertragung einstellte. Daraufhin klagte das Telekommunikationsunternehmen und argumentierte, es stehe ihm eine Vergütung für die Beförderung von Metas Datenverkehr über seine Netze zu. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied bereits 2022 in erster Instanz, dass die Meta-Tochter Edge Network für einen Zeitraum von drei Jahren rund 20 Millionen Euro schulde.

Meta bestritt eine rechtliche Zahlungspflicht und beharrte darauf, die Deutsche Telekom erfülle bereits ihre Verpflichtungen gegenüber den eigenen Kunden. Das Unternehmen führte zudem an, seine Dienste steigerten die Nachfrage nach Internetverträgen und kämen damit indirekt den Netzbetreibern zugute. Das Gericht wies diese Argumente jedoch zurück und stellte fest, Edge Network hätte den Datenverkehr über Wettbewerber leiten können, falls es die Gebühren für unangemessen hielt.

Der Fall ist Teil einer größeren Debatte über "fairen Kostenausgleich", bei der europäische Telekommunikationsunternehmen von US-Technologiegiganten wie Google, Amazon und Meta verlangen, sich an der Finanzierung der Netzinfrastruktur zu beteiligen. Die Tech-Konzerne wehren sich gegen solche Forderungen und argumentieren, die bestehenden Gebühren und Investitionen seien ausreichend. Beide Seiten werfen sich gegenseitig vor, ihre Marktmacht auszunutzen – allerdings wies das Gericht in diesem Fall den Vorwurf eines Monopols der Deutschen Telekom zurück.

Bis 2026 hat sich der Widerstand der US-Unternehmen weiter verschärft, begleitet von intensiver Lobbyarbeit gegen neue Abgaben wie den vorgeschlagenen Digital Services Contribution. Sie warnen, zusätzliche Kosten könnten Innovation hemmen und die Preise für Verbraucher in die Höhe treiben.

Das Urteil confirms, dass Netzbetreiber rechtlich berechtigt sind, für die Beförderung von Datenverkehr Entgelte zu verlangen. Die Deutsche Telekom erhält nun von Meta rund 30 Millionen Euro, die Gebühren für einen Zeitraum von über drei Jahren abdecken. Die Entscheidung könnte künftige Auseinandersetzungen zwischen Telekommunikationsanbietern und Technologieunternehmen in ganz Europa beeinflussen.