26 February 2026, 15:08

Gerichtsentscheidung: Darf die AfD-nahe Stiftung noch Fördergelder für 2021 erhalten?

Ein aufgeschlagenes Buch mit handgeschriebenem Text, wahrscheinlich ein Dokument aus der Bundesrepublik Deutschland, mit Wasserzeichen am unteren Rand.

OVG prüft Förderung für AfD-nahen Stiftung im Jahr 2021 - Gerichtsentscheidung: Darf die AfD-nahe Stiftung noch Fördergelder für 2021 erhalten?

Ein Rechtsstreit um die staatliche Förderung der Desiderius-Erasmus-Stiftung, die der rechtsextremen AfD nahesteht, erreicht eine entscheidende Verhandlung. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen wird den Fall am 10. März 2023 prüfen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Stiftung für das Jahr 2021 – als die AfD 109 Sitze im Bundestag hielt – immernoch Anspruch auf öffentliche Mittel hat.

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Der Streit begann, als das Bundesverwaltungsamt in Köln den Förderantrag der Stiftung ablehnte. Die Behörde begründete dies damit, dass die AfD nicht in zwei aufeinanderfolgenden Bundestagswahlen Mandate errungen habe – eine damals geltende Voraussetzung. Ursprünglich hatte die Stiftung Mittel für die Jahre 2018 bis 2021 beantragt, ihren Anspruch später jedoch auf das Jahr 2021 beschränkt.

Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte die Ablehnung, ließ jedoch wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls eine Berufung zu. Seitdem haben sich die Regeln für die Finanzierung parteinaher Stiftungen geändert: 2023 erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Förderpraktiken für verfassungswidrig, woraufhin 2024 das Stiftungsfinanzierungsgesetz verabschiedet wurde. Das neue Gesetz wirkt sich auf diesen Fall jedoch nicht aus, da es ausschließlich das Jahr 2021 betrifft.

Die AfD ist seit ihrem ersten Einzug in den Bundestag 2017 mit damals 94 Sitzen kontinuierlich gewachsen. 2021 verfügte sie über 109 Mandate, 2025 stieg ihre Vertretung auf 124 Sitze. Nun muss der 15. Senat des Oberverwaltungsgerichts entscheiden, ob der Stiftung für jenes Jahr Fördergelder zustehen.

Das Urteil wird klären, ob die Desiderius-Erasmus-Stiftung immernoch rückwirkend für 2021 öffentliche Mittel erhält. Eine Entscheidung wird nach der Verhandlung am 10. März erwartet. Das Ergebnis könnte Präzedenzcharakter für die Finanzierung parteinaher Stiftungen nach alten Regelungen haben.