19 April 2026, 18:20

Grundsteuer 2026: Fristen, Verzögerungen und was Eigentümer jetzt wissen müssen

Rechteckige Gehwegtafel mit weißer Hintergrund und fetter schwarzer Schrift, die "Privatgrundstückür die Erlaubnis nur" lautet.

Grundsteuer 2026: Fristen, Verzögerungen und was Eigentümer jetzt wissen müssen

Grundsteuerbewertung 2026: Wichtige Termine und mögliche Verzögerungen

Die Abläufe für die Grundsteuerbewertung 2026 wurden mit zentralen Fristen und potenziellen Verzögerungen dargestellt. Die offiziellen Bescheide werden Anfang Februar verschickt, doch einige Änderungen könnten erst später im Jahr berücksichtigt werden. Zudem könnte eine noch ausstehende Gerichtsentscheidung die endgültigen Berechnungen beeinflussen.

Die Grundsteuerbescheide für 2026 gehen am 3. Februar 2026 per Post ein. Änderungen, die nach dem 3. Dezember 2025 beantragt werden, sind in dieser ersten Zusendung nicht enthalten. Stattdessen folgen korrigierte Bescheide für diese Anpassungen am 4. Februar 2026.

Der endgültige Bescheid könnte jedoch erst später im Jahr 2026 ergehen. Falls genehmigt, gilt er rückwirkend ab dem 1. Januar 2026. Die Verzögerung hängt unter anderem mit einer noch anhängigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zusammen, die das Ergebnis beeinflussen könnte.

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Gebührenbescheide, die von der Grundsteuerbewertung getrennt sind, werden wie geplant im Februar 2026 verschickt. Allerdings könnte es bei telefonischen Anfragen ab dem 3. Februar 2026 aufgrund hoher Anrufvolumen zu Wartezeiten kommen. Weitere Informationen finden Bürgerinnen und Bürger unter www.unserewebsite/gba.

Das Verfahren sieht strenge Fristen für Änderungen und mögliche rückwirkende Anpassungen vor. Wer Aktualisierungen nach dem 3. Dezember 2025 einreicht, erhält berichtigte Bescheide Anfang Februar. Die ausstehende Gerichtsentscheidung und die hohe Nachfrage nach Unterstützung könnten zu weiteren Verzögerungen bei der Finalisierung der Bewertungen führen.

Quelle