Grundsteuer in Mönchengladbach: Gericht kippt Differenzierung zwischen Gewerbe und Wohnen
Ladislaus DowergGrundsteuer in Mönchengladbach: Gericht kippt Differenzierung zwischen Gewerbe und Wohnen
Neue Unsicherheit bei der Grundsteuer in Mönchengladbach
Vorspann Trotz einer deutlichen Warnung des Kämmerers beschloss der Stadtrat unterschiedliche Steuersätze für Gewerbe- und Wohnimmobilien bei der neuen Grundsteuer. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat diese Differenzierung nun für rechtswidrig erklärt. Für Mönchengladbach hat das zwar zunächst keine direkten Folgen – doch das gesamte Modell steht nun auf dem Prüfstand.
Veröffentlichungsdatum 12. Dezember 2025, 10:51 Uhr
Schlagwörter Finanzen, Wirtschaft
Artikeltext Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen wirft die Grundsteuersätze in ganz Nordrhein-Westfalen in Frage. Die Richter halten die höheren Abgaben für Gewerbeimmobilien für ungerechtfertigt. Zwar ist Mönchengladbach davon noch nicht unmittelbar betroffen, doch auch hier könnte sich das Steuermodell bald ändern müssen.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen urteilte, dass erhöhte Grundsteuersätze für nicht zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen. Die Begründung, allein der Haushaltsbedarf rechtfertige die Differenzierung, wies es zurück. Die entsprechenden Bewertungen erklärte das Gericht für unzulässig – wenn auch noch nicht rechtskräftig.
Zwar muss Mönchengladbach aufgrund des Urteils noch nicht handeln, doch die Entscheidung wirft Fragen zur bisherigen Grundsteuer-Systematik auf. Mögliche Berufungen könnten Änderungen hinauszögern, doch eine endgültige Klärung könnte Anpassungen erzwingen. Das könnte zu Mindereinnahmen oder vermehrten Klagen von Grundstückseigentümern führen.






