Grundsteuer-Urteil erschüttert Städte: Gewerbeimmobilien-Bescheide rechtswidrig
Eva-Maria TrübGrundsteuer-Urteil erschüttert Städte: Gewerbeimmobilien-Bescheide rechtswidrig
Verwaltungsgerichtsurteil zu Grundsteuer sorgt für Aufruhr – CDU ruft zur Ruhe auf
Solingen – Die von den Städten Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen festgesetzten höheren Steuersätze zur Bemessung der Grundsteuer für Gewerbeimmobilien verstoßen gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Folglich sind alle darauf basierenden Grundsteuerbescheide rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 4. Dezember 2025. Die Nachricht hat in der "politischen Landschaft Solingens" für Wirbel gesorgt.
2025-12-06T07:52:13+00:00
Ein aktuelles Gerichtsurteil zur Grundsteuer hat in mehreren deutschen Städten eine Debatte ausgelöst. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erklärte am 4. Dezember 2025 höhere Steuersätze für Gewerbeimmobilien für rechtswidrig. Die Entscheidung löst Reaktionen bei Parteien und Kommunalpolitikern aus; erste Beratungen dazu stehen am Montag in der Stadtverordnetenversammlung Delmenhorsts an.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Städte wie Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen durch die Erhebung höherer Sätze für Gewerbeimmobilien gegen den verfassungsmäßigen Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen haben. Das Urteil sorgt in Solingens Politik für Unruhe, wo die Folgen genau beobachtet werden.
Zwar setzt das Urteil einen klaren rechtlichen Präzedenzfall, doch bleiben die genauen Auswirkungen vorerst ungewiss. Nun müssen Kommunen und politische Gremien ihre nächsten Schritte abwägen. Die anstehende Sitzung in Delmenhorst markiert die erste offizielle Reaktion. Mögliche Anpassungen der Steuerverordnungen könnten jedoch frühestens 2027 in Kraft treten.






