Hürth führt neue Hundesteuer mit klaren Regeln und Sozialausnahmen ein
Ladislaus DowergHürth führt neue Hundesteuer mit klaren Regeln und Sozialausnahmen ein
Der Stadtrat von Hürth hat eine neue Hundesteuersatzung verabschiedet, die am 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Die überarbeiteten Regelungen enthalten präzisere Definitionen, angepasste Gebühren und Befreiungen für Assistenzhunde. Bürgermeister Dirk Breuer leitete die Entscheidung, die auf einer vollständigen Neufassung der bisherigen Vorschriften basiert.
Die finalen Änderungen wurden am 25. November 2025 beschlossen, nachdem der Rat die bestehenden Richtlinien einer gründlichen Prüfung unterzogen hatte. Die novellierte Satzung enthält nun eine strengere Definition eines gemeinsamen Haushalts, um Missbrauch bei Steuerbefreiungen für mehrere Hunde zu verhindern. Zudem wurden die Bestimmungen für als gefährlich eingestufte Hunde erweitert und an das Landeshundegesetz von Nordrhein-Westfalen angepasst.
Die Steuersätze wurden moderat angehoben, um den aktuellen Standards gerecht zu werden. Halter zahlen künftig 100 Euro für einen Hund, 132 Euro pro Hund bei zwei Tieren und 176 Euro pro Hund ab drei oder mehr Tieren. Für gefährliche Hunde gelten weiterhin höhere Gebühren: 640 Euro für einen Hund, 740 Euro pro Hund bei zwei Tieren und 840 Euro pro Hund ab drei oder mehr. Diese Sätze entsprechen dem Durchschnitt im Rhein-Erft-Kreis und liegen unter den Höchstwerten vergleichbarer Städte. Neu hinzugekommen ist eine Befreiung für zertifizierte Assistenzhunde, die Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen unterstützen. Die Satzung stellt sicher, dass diese Arbeitshunde steuerfrei bleiben und damit ihre unverzichtbare Rolle anerkannt wird.
Die aktualisierte Gebührenstruktur tritt zu Beginn des Jahres 2026 in Kraft. Sie soll eine faire Kostenverteilung für Halter gewährleisten und gleichzeitig die Einnahmen für kommunale Dienstleistungen sichern. Mit den Änderungen passt Hürth seine Vorschriften zudem an die übergeordneten regionalen Standards an.