Jahrelanger Streit um Hofeigenschaft endet mit überraschendem Kompromiss vor Gericht
Eva-Maria TrübJahrelanger Streit um Hofeigenschaft endet mit überraschendem Kompromiss vor Gericht
Ein Landwirt hat rechtliche Schritte eingeleitet, um die Hofeigenschaft seines Betriebs nach der Höfeordnung (Hofgerechtigkeit) aufheben zu lassen. Der Fall durchlief mehrere Instanzen, wobei es Streitigkeiten über die Berechnung des Streitwerts des Anwesen gab.
Das zuständige Amtsgericht hatte den Wert zunächst auf 14.000 Euro festgesetzt. Der Landesrechnungshof focht diese Bewertung jedoch an und forderte stattdessen 185.400 Euro.
Ausgangspunkt des Streits war der Antrag des Landwirts auf Streichung der Hofeigenschaft. Das Amtsgericht hatte den Streitwert auf Basis des Marktwerts des Grundstücks mit 14.000 Euro bemessen.
Der Landesrechnungshof widersprach dieser Einschätzung und argumentierte, der Gesamtwert des Hofes sei deutlich unterschätzt worden. Er bestand auf eine deutlich höhere Summe von 185.400 Euro.
Der Fall gelangte schließlich vor das Oberlandesgericht, das einen anderen Ansatz wählte. Es entschied, dass sich der Streitwert nicht am Einheitswert (Einheitsbewertung), sondern am Marktwert orientieren solle. Allerdings hielt es nur zehn Prozent des Marktwerts für angemessen – angesichts des geringen Verwaltungsaufwands.
Nach Verhandlungen einigte sich das Gericht auf einen Kompromiss und setzte den Streitwert auf 81.285 Euro fest. In der Begründung wurden keine vergleichbaren Urteile anderer Bundesländer herangezogen.
Der endgültige Streitwert wurde damit auf 81.285 Euro festgelegt und beendete den Konflikt zwischen dem Landwirt und dem Landesrechnungshof. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts gibt künftig vor, wie solche Fälle – zumindest in seinem Zuständigkeitsbereich – zu bewerten sind.






