23 December 2025, 15:12

Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG verwirft Klagen

Alte Autos auf Gras geparkt mit Menschen dahinter, Zelte im Hintergrund, Bäume oben und eine Flagge oben links.

Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG verwirft Klagen - Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG verwirft Klagen

Ein Gericht in Münster hat entschieden, dass die Versammlungsfreiheit bei der Räumung von Lützerath im Jahr 2022 nicht verletzt wurde. Das Urteil erfolgte nach einer Klage zweier Frauen, die gegen die Anordnung des Kreises Heinsberg vorgegangen waren, das Dorf für den Braunkohleabbau zu räumen. Der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen wies ihre Beschwerden als unzulässig ab.

Das höchste Verwaltungsgericht des Landes verkündete sein Urteil am 23. Dezember 2025 und bestätigte damit frühere Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Aachen. Demnach hatten Demonstranten kein rechtmäßiges Anrecht darauf, sich auf dem Gelände des Energiekonzerns RWE in Lützerath zu versammeln. Die Behörden hatten das Gebiet klar als Sperrzone ausgewiesen und in der Nähe einen alternativen Protestort eingerichtet.

Lützerath war zu einem Symbol für Klimaschützer geworden, die sich gegen den Braunkohleabbau und die Förderung fossiler Brennstoffe engagieren. Als die Räumung Anfang 2023 stattfand, kam es zu Auseinandersetzungen zwischen Aktivisten und der Polizei. Das Gericht stellte fest, dass die Demonstranten ihr Recht auf Protest weiterhin auf angrenzenden Flächen uneingeschränkt ausüben konnten – ihre Klagen seien daher unbegründet.

Sowohl gegen die Räumung als auch gegen das Betretungsverbot für den Tagebau Garzweiler II wurden rechtliche Schritte eingereicht, die jedoch allesamt abgewiesen wurden. In der Begründung hieß es, RWE habe mit einer allgemeinen Anordnung deutlich gemacht, dass das Gelände nicht mehr für öffentliche Versammlungen zur Verfügung stehe.

Mit dem Urteil endet ein Kapitel der Protestgeschichte von Lützerath als Symbol des Widerstands gegen den Braunkohleabbau. Aktivisten bleibt der Zutritt zum RWE-Gelände weiterhin verwehrt, doch in der Umgebung dürfen sie weiterhin demonstrieren. Die Entscheidung bestätigt die Rechtmäßigkeit der Räumung 2022 sowie der anschließenden Einschränkungen.