Kultur in Viersen Mittel für kulturelle Vereine
Die Stadt Viersen hat neue Förderrichtlinien für örtliche Kulturvereine bekannt gegeben, die ab Januar 2026 in Kraft treten. Im Haushaltsentwurf sind knapp 10.000 Euro für die Unterstützung von Gruppen wie Chören, Theaterensembles und Tanzformationen vorgesehen. Die überarbeiteten Leitlinien sollen das Antragsverfahren für sowohl regelmäßige als auch Sonderförderungen vereinfachen.
Ab dem 1. Januar 2026 können Kulturvereine in Viersen ihre jährliche Förderung über ein vereinfachtes Verfahren beantragen. Statt formeller Unterlagen müssen sie einen formlosen Antrag zusammen mit einem Jahresbericht einreichen, der ihre öffentlichen Aktivitäten dokumentiert. In Viersen gibt es 36 aktive Vereine – von Gesangvereinen bis zu Musikensembles –, die alle förderfähig sein könnten.
Zusätzlich werden Sonderzuschüsse für einmalige Veranstaltungen mit breitem öffentlichen Interesse vergeben. Anträge dafür müssen über ein Online-Formular gestellt werden, das zu Beginn des Jahres 2026 auf der Website der Stadt freigeschaltet wird. Sämtliche Förderanträge, ob für reguläre oder Sonderzuschüsse, sind zwischen dem 1. Januar und dem 15. April an Christian Hansen vom städtischen Kulturbüro zu richten. Die vollständigen Förderrichtlinien und Antragsformulare stehen ab sofort auf der Website der Stadt zum Download bereit. Vereine werden zudem aufgefordert, ihre Kontaktdaten aktuell zu halten, indem sie eine E-Mail an [email protected] senden.
Das neue System bietet Kulturvereinen in Viersen transparente Fördermöglichkeiten. Anträge für das Jahr 2026 müssen bis zum 15. April eingereicht werden. Bei Fragen wenden sich Interessierte an Christian Hansen unter [email protected]. Auf der Website der Stadt finden sich alle notwendigen Formulare sowie weitere Informationen.