09 February 2026, 22:39

LinkedIn-Kontakte dürfen nicht einfach für Werbe-Mails genutzt werden

Eine alte deutsche Postkarte in sehr gutem Zustand, die ein Siegel und den Text 'Konzert-Luger-Konferenz-Kommunikation' sowie die Nummer '174097' zeigt.

LinkedIn-Kontakte dürfen nicht einfach für Werbe-Mails genutzt werden

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Düsseldorf hat die Grenzen der Nutzung von LinkedIn-Kontakten für Marketingzwecke präzisiert. Die Richter stellten klar, dass allein die Vernetzung auf der Plattform keine Erlaubnis zur Zusendung von Werbe-E-Mails darstellt. Unternehmen sehen sich nun strengeren Anforderungen gegenüber, wenn sie potenzielle Kunden elektronisch kontaktieren möchten.

Das Düsseldorfer Amtsgericht fällte sein Urteil am 20. November 2025 (Aktenzeichen 23 C 120/25). Darin heißt es, dass eine LinkedIn-Verbindung für sich genommen keine Zustimmung zum Empfang unaufgeforderter Geschäfts-E-Mails impliziere. Das Gericht betonte, dass das deutsche Recht – insbesondere § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) – eine ausdrückliche vorherige Einwilligung für Werbenachrichten verlange, selbst wenn diese an allgemeine Firmenadressen oder funktionale Postfächer gesendet werden.

Ob eine direkte LinkedIn-Verbindung jemals als Rechtfertigung für solche Kontakte dienen könnte, ließ das Gericht offen. Stattdessen unterstrich es, dass Ausnahmen nur in eng begrenzten Fällen gelten – etwa bei der Kommunikation mit Bestandskunden oder im Rahmen von Nachfassaktionen nach einem Kauf. Unternehmen müssen nun sicherstellen, dass sie eine dokumentierte Einwilligung vorweisen können und klare Informationen über die Datenverarbeitung bereitstellen.

Die Entscheidung hob zudem den Schutz von Unternehmen vor übermäßiger Werbebelästigung hervor. Ohne entsprechende Einwilligung riskieren Firmen rechtliche Einwände und mögliche Sanktionen. Das Urteil stellte den betrieblichen Schutz über die wirtschaftlichen Interessen der Werbetreibenden.

Das Urteil setzt einen klaren Maßstab für digitale Marketingpraktiken in Deutschland. Unternehmen müssen künftig eine ausdrückliche, dokumentierte Zustimmung einholen, bevor sie Werbe-E-Mails versenden – selbst an LinkedIn-Kontakte. Wer dagegen verstößt, muss mit rechtlichen Konsequenzen nach dem UWG rechnen.