Lohmarer fährt ohne Führerschein – Ehefrau muss mit vor Gericht
Eva-Maria TrübLohmarer fährt ohne Führerschein – Ehefrau muss mit vor Gericht
40-Jähriger aus Lohmar ohne Führerschein unterwegs – auch Ehefrau muss sich verantworten
Ein 40-jähriger Mann aus Lohmar wurde am Dienstagnachmittag (3. Februar) in Siegburg von der Polizei kontrolliert, weil er während der Fahrt sein Handy benutzt hatte. Schnell stellte sich heraus, dass er über keinen gültigen Führerschein verfügte. Der Vorfall hat nun strafrechtliche Konsequenzen – sowohl für den Fahrer als auch für seine Ehefrau.
Der Mann war mit einem Audi unterwegs, als die Beamten ihn wegen des Handyverstoßes anhielten. Auf Nachfrage konnte er keinen gültigen Führerschein vorlegen. Weitere Überprüfungen ergaben, dass ihm die Fahrerlaubnis für alle Kraftfahrzeuge, die einen Führerschein erfordern, rechtlich entzogen worden war.
Auch seine Ehefrau, die als Halterin des Fahrzeugs eingetragen ist, muss sich nun vor Gericht verantworten. Die Ermittler werfen ihr vor, wissentlich zugelassen zu haben, dass ihr Mann trotz Fahrverbots am Steuer saß.
Nach aktuellem deutschen Recht stellt das Fahren ohne gültigen Führerschein eine Straftat dar. Zwar gab es in den letzten Jahren keine größeren gesetzlichen Änderungen, doch ein Entwurf für 2026 zielt darauf ab, die Verfahren an ein EU-Urteil aus dem Jahr 2021 anzupassen. Demnach sollen Fahrverbote für EU-/EWR-Führerscheininhaber ohne deutschen Wohnsitz künftig im nationalen Fahreignungsregister (FAER) erfasst werden – und nicht mehr auf dem Führerschein selbst.
Dem Mann droht nun ein Strafverfahren wegen Fahrens trotz Fahrverbots. Gegen seine Ehefrau wird wegen Beihilfe ermittelt, da sie ihm die Nutzung des Fahrzeugs ermöglicht haben soll. Der Fall zeigt, wie konsequent bestehende Verkehrsregeln durchgesetzt werden – und dass es künftig Änderungen bei der Dokumentation von Fahrverboten geben könnte.