Milliardenstreit um Leverkusener Rheinbrücke: Porr und Bund vor Gericht
Ehrentraud ZirmeMilliardenstreit um Leverkusener Rheinbrücke: Porr und Bund vor Gericht
Vor dem Kölner Landgericht tobt ein Rechtsstreit um den gekündigten Bauvertrag für die neue Leverkusener Rheinbrücke. Die Bundesregierung verklagt den ehemaligen Auftragnehmer Porr auf über 350 Millionen Euro Schadensersatz, während das Unternehmen die Vorwürfe zurückweist. Im Mittelpunkt des Streits stehen Mängel an Stahlbauteilen aus chinesischer Produktion, die vor sechs Jahren zur Vertragsauflösung führten.
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst verteidigte die Entscheidung, den Vertrag mit Porr zu beenden. Er bestätigte, auf Basis von Fachgutachten die Kündigung gebilligt zu haben, um den Brückenbau zu beschleunigen. Als Gründe nannte Wüst systemische Mängel und gravierende Fehler in den chinesischen Stahlkomponenten, die zur Vertragsbeendigung geführt hätten.
Das Projekt selbst umfasst zwei parallele Brücken, von denen eine bereits in Betrieb ist, während die zweite noch gebaut wird. Aktuell laufen die Stahlbauarbeiten, und die Montage der Pylone soll im September 2026 beginnen. Die Fertigstellung des gesamten Projekts ist für Mitte 2028 geplant.
Porr hat seinerseits eine Gegenklage eingereicht und fordert mehr als 200 Millionen Euro für erbrachte Leistungen und entgangene Einnahmen durch die Kündigung. In dem Rechtsstreit geht es insgesamt um eine Summe von bis zu einer Milliarde Euro – inklusive Zinsen und Zeszinsen. NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer betonte, dass das Verfahren das Land nicht belaste, da es sich um eine Bundessache handele.
Der Rechtsstreit bleibt vorerst ungelöst, während beide Seiten ihre Forderungen vor Gericht vortragen. Das Urteil wird nicht nur die finanzielle Verantwortung klären, sondern auch Auswirkungen auf den weiteren Zeitplan des Brückenbaus haben. Trotz des laufenden Verfahrens werden die Arbeiten wie geplant fortgesetzt.
