31 January 2026, 08:33

Netzentgelte für Energiespeicher: Bundesnetzagentur prüft vorzeitiges Ende der Befreiung

Eine Liniengrafik, die die monatliche Solarstromerzeugung in den Vereinigten Staaten zeigt, mit begleitendem Text, der zusätzliche Dateninformationen bereitstellt.

Netzentgelte für Energiespeicher: Bundesnetzagentur prüft vorzeitiges Ende der Befreiung

Die Bundesnetzagentur hat eine Debatte über die Zukunft der Netzentgelte für Betreiber von Energiespeichern eingeleitet. Die derzeitige vollständige Befreiung von diesen Gebühren, die bis 2029 für die Bundesländer Deutschland gelten soll, wird nun überprüft. Branchenverbände warnen, dass vorzeitige Änderungen die Energiewende in Deutschland gefährden könnten.

Im Mittelpunkt der Diskussion steht die Frage, ob die Befreiung vor dem geplanten Termin beendet werden soll. Vertreter der Behörde argumentieren, dass ein früherer Ausstieg machbar sei, und verweisen auf Bedenken wegen Wettbewerbsverzerrungen zugunsten bestehender Speicheranlagen sowie mögliche rechtliche Probleme bei rückwirkenden Anpassungen. Zudem schlagen sie einen Mechanismus vor, um übermäßige Erträge abzusochen, falls dynamische Kapazitätsentgelte die Finanzierungskosten übersteigen.

Branchenverbände wie der Bundesverband Energiespeicher (BVES) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lehnen dies ab. Sie betonen, dass eine zu frühe Streichung der Befreiung die wirtschaftliche Grundlage für den Ausbau von Speicherkapazitäten untergraben würde – ein zentraler Baustein für die Netzstabilität und die Integration erneuerbarer Energien. Vertreter beriefen sich auf das Prinzip des Vertrauensschutzes und warnten, dass Unsicherheiten zu einem Fehlbedarf von mindestens 10 Gigawatt an Speicherkapazität in den kommenden Jahren führen könnten.

Erörtert wurden auch flexible Netzanbindungverträge (FCAs) und deren Auswirkungen auf Batteriespeichersysteme. Die Behörde strebt einen Interessenausgleich an, um sicherzustellen, dass neue Speicherprojekte zwar an den Netzkosten beteiligt werden, ohne jedoch frühere Investitionen zu benachteiligen. Ein Entwurf für das neue Regulierungsrahmenwerk wird nach weiteren Fachkonsultationen und einer öffentlichen Anhörung voraussichtlich Mitte 2026 vorgelegt.

Die Bundesnetzagentur bestätigte, dass die vollständige Befreiung spätestens 2029 endet. Speicherbetreiber werden dann zur Netzentgeltfinanzierung beitragen, wobei die genauen Modalitäten noch verhandelt werden. Das Ergebnis wird maßgeblich darüber entscheiden, ob Deutschland seine Ziele beim Ausbau der Energiespeicherung in den kommenden Jahren erreichen kann.