Niederkrüchten führt 30er-Zone auf 300 Metern Hauptstraße ein
Ein Abschnitt der Hauptstraße in Niederkrüchten wird bald ein reduziertes Tempolimit von 30 km/h erhalten. Die Entscheidung folgt auf Forderungen von Anwohnern und lokalen Behörden, die sich aufgrund von Lärmbelästigungen für die Änderung eingesetzt hatten. Die neue Begrenzung gilt für einen 300 Meter langen Abschnitt zwischen der Heinrichsstraße und der Adam-Houx-Straße.
Die Gemeinde Niederkrüchten hatte beim Kreis Viersen zunächst einen Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung gestellt und dabei Lärmemissionen als Begründung angeführt. Akustische Gutachten bestätigten die Notwendigkeit, woraufhin die Genehmigung erteilt wurde. Anders als bei manchen Verkehrsmaßnahmen war für diese Änderung kein Nachweis einer unmittelbaren Gefährdung von Fußgängern erforderlich.
Straßen.NRW, zuständig für die Landesstraße (L 372), wird die Anpassungen in den kommenden Wochen umsetzen. Die Entscheidung steht im Zusammenhang mit Diskussionen in Frankfurt, wo der Ortsbeirat 3 ähnliche Verkehrsmaßnahmen prüfte, darunter auch Tempolimit-Änderungen. Zudem plant die Gemeinde, auf der nahegelegenen Mönchengladbacher Straße einen gemeinsamen Geh- und Radweg anzulegen. Eine vorläufige Vereinbarung sieht außerdem weitere Geschwindigkeitsreduzierungen auf der Hauptstraße vor, falls künftige Lärmmessungen dies erfordern.
Die neue 30er-Zone erstreckt sich über einen 300 Meter langen Abschnitt der Hauptstraße. Die Arbeiten zur Installation der aktualisierten Schilder und Markierungen werden in Kürze beginnen. Ziel der Maßnahme ist es, Lärmprobleme zu verringern und gleichzeitig die Sicherheit für Anwohner und Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.