NRW führt Bußgelder für Windkraftbetreiber ohne kommunale Beteiligung ein
Swantje WeinhageNRW führt Bußgelder für Windkraftbetreiber ohne kommunale Beteiligung ein
Neue Vorschriften in Nordrhein-Westfalen führen Bußgelder für Windenergiebetreiber ein, die gegen kommunale Beteiligungsregeln verstoßen. Das Bundesland gehört zu den ersten, die verbindliche finanzielle Abgaben an Standortgemeinden durchsetzen. Das Unternehmen Node Energy warnt in diesem Zusammenhang vor den Risiken falscher Berechnungen und unsicherer Verträge.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht zwar freiwillige Zahlungen von bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde an Kommunen vor. Nordrhein-Westfalen geht jedoch weiter und schreibt die Beteiligung für Windenergieanlagen verbindlich vor. Betreiber, die keine Vereinbarung mit den lokalen Behörden treffen, müssen eine Ausgleichsabgabe von 0,8 Cent pro Kilowattstunde zahlen.
Diese Gebühr lässt sich vermeiden, indem Ersatzleistungen nach Paragraf 8 des Bürgerenergiegesetzes erfüllt werden. Die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate bestätigte am 21. August 2025 gegenüber dem „pv magazine“, dass die Strafen nicht für Photovoltaikanlagen gelten. Auch andere Bundesländer haben inzwischen Gesetze verabschiedet, die höhere Zahlungen an Standortgemeinden vorschreiben.
Die Software „opti.node“ von Node Energy verwaltet Vertragsabschlüsse und Abrechnungen für rund 2.800 Anlagen. Das Unternehmen warnt, dass Verstöße durch Berechnungsfehler oder unsichere Verträge zu Liquiditätsverlusten im sechsstelligen Bereich führen können.
Das Beteiligungsgesetz in Nordrhein-Westfalen betrifft ausschließlich Windenergieanlagen. Betreiber müssen entweder eine kommunale Beteiligung vereinbaren oder Ersatzleistungen erbringen, um Strafen zu vermeiden. Bei Nichteinhaltung drohen finanzielle Konsequenzen, darunter eine feste Abgabe pro erzeugter Kilowattstunde.






