NRW-Richter sollen künftig bis 69 arbeiten dürfen – Landtag entscheidet bald
Ladislaus DowergRichter in NRW können länger arbeiten - NRW-Richter sollen künftig bis 69 arbeiten dürfen – Landtag entscheidet bald
Richter in Nordrhein-Westfalen könnten bald die Möglichkeit erhalten, bis zum Alter von 69 Jahren zu arbeiten. Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf gebilligt, der ihre Amtszeit über das bisherige Renteneintrittsalter von 67 Jahren hinaus verlängert. Sollte das Vorhaben beschlossen werden, hätten Richter mehr Flexibilität in ihrer Berufslaufbahn.
Aktuell müssen Richter in NRW mit 67 Jahren in den Ruhestand gehen, ohne Möglichkeit einer Verlängerung. Anfang Juli hatte der Landtag die Regierung jedoch aufgefordert, eine Änderung des Landesrichtergesetzes vorzuschlagen. Der nun vorliegende Entwurf sieht vor, dass Richter freiwillig bis zum 69. Lebensjahr im Amt bleiben können.
Der Vorschlag soll in Kürze im Landtag debattiert werden. Justizminister Benjamin Limbach von den Grünen unterstützt die Pläne. Er argumentiert, dass die Neuregelung dem Justizsystem mehr Spielraum bei der Personalplanung verschaffe.
Der Gesetzentwurf könnte eine Wende in den Ruhestandsregelungen für Richter in NRW einläuten. Bei einer Zustimmung hätten sie künftig die Wahl, ihre Tätigkeit um bis zu zwei weitere Jahre fortzusetzen. Die Entscheidung liegt nun beim Landtag.






