Psychisch kranker Mann ersticht bekannten Immobilienmakler in Krefeld
Ladislaus DowergImmobilienmakler auf offener Straße erstochen - Verdächtiger festgenommen - Psychisch kranker Mann ersticht bekannten Immobilienmakler in Krefeld
Immobilienmakler auf offener Straße erstochen – Täter in psychiatrische Verwahrung eingewiesen
Ein 34-jähriger Mann ist nach der tödlichen Messerattacke auf einen 62-jährigen Immobilienmakler in Krefeld zur unbegrenzten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verurteilt worden. Das Landgericht Krefeld stellte fest, dass der Angreifer zum Zeitpunkt der Tat aufgrund schwerer psychotischer Wahnvorstellungen nicht schuldfähig war. Das Urteil ist nun rechtskräftig, da weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung Berufung einlegten.
Die Bluttat ereignete sich am 10. Mai, als der Angeklagte sein Opfer – nackt – von seiner Wohnung aus auf die Straße verfolgte. Der Immobilienmakler, der den Täter gut kannte, wurde fast 20-mal erstochen. Wie aus den Gerichtsakten hervorgeht, war das Opfer für den türkischen Staatsbürger eine Vaterfigur gewesen.
Vor der Tat hatte der Täter bereits auffälliges Verhalten gezeigt: Er drang gewaltsam in seine ehemalige Mietwohnung ein und äußerte Wahnideen, darunter die Überzeugung, eine Frau sei Jüdin und wolle ihn töten. Aufgrund seines geistigen Zustands stuft das Gericht die Tat als Totschlag und nicht als Mord ein.
Die Richterin kam zu dem Schluss, dass von dem Täter weiterhin eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgehe. Daher ordnete sie seine Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung ohne festgelegte Entlassungsfrist an.
Der Fall endet mit der unbegrenzten psychiatrischen Verwahrung des Angreifers. Die Entscheidung des Gerichts spiegelt seine fehlende strafrechtliche Verantwortung aufgrund schwerer psychischer Erkrankung wider. Da beide Seiten auf Rechtsmittel verzichteten, wird es keine weiteren juristischen Schritte geben.






