26 March 2026, 08:20

Radfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone – und kommt straffrei davon

Ein Straßenschild mit der Aufschrift 'Geschwindigkeit reduzieren Gefahrenzone Schulzone voraus' mit einer Person daneben, Bäumen, Strommasten, einem Haus und dem Himmel im Hintergrund.

Radfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone – und kommt straffrei davon

Radschnellfahrer mit 59 km/h in 30er-Zone geblitzt – doch es gab keine Konsequenzen

Bei einer Geschwindigkeitskontrolle in Nachrodt-Wiblingwerde wurde ein Radfahrer mit 59 km/h in einer 30er-Zone erfasst. Die Messung erfolgte am 18. März 2026 in der Nähe einer Schule, einer Sporthalle und eines Schwimmbads. Obwohl der Fahrer nicht angehalten wurde, wirft der Vorfall Fragen zu Tempolimits für Radfahrer und möglichen Strafen auf.

Insgesamt wurden bei der Aktion 587 Fahrzeuge überprüft, davon erhielten 52 eine Verwarnung und 18 ein Bußgeld. Ein Autofahrer musste mit einem Fahrverbot rechnen, nachdem er mit 72 km/h – der höchsten gemessenen Geschwindigkeit – unterwegs war. Die 59 km/h des Radfahrers zählten zwar zu den schnellsten Werten, zogen aber keine sofortige Sanktion nach sich.

Auch für Radfahrer gelten die gleichen Geschwindigkeitsvorschriften wie für Kraftfahrer. Besonders in Schulzonen werden Verstöße strenger geahndet. Die üblichen Bußgelder für Radfahrer liegen zwischen 15 und 35 Euro. Wäre der Fahrer angehalten worden, hätte kein standardmäßiges Autofahrer-Bußgeld gedroht. Stattdessen wäre die Strafe von der konkreten Verkehrssituation abhängig gewesen. Bei nachgewiesener konkreter Gefährdung hätte sogar ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen werden können.

Da der Radfahrer nicht gestoppt wurde, blieb er ohne Konsequenzen. Die Behörden gaben keine Durchschnittsgeschwindigkeiten der anderen Verkehrsteilnehmer während der Kontrolle bekannt.

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Der Vorfall zeigt, dass auch Radfahrer Tempolimits einhalten müssen – insbesondere in der Nähe von Schulen. Die Höhe der Strafen hängt von den Umständen ab, doch Verwarnungen oder Bußgelder sind möglich. In diesem Fall blieb es bei keiner weiteren Maßnahme, da der Radfahrer ohne Anhaltung weiterfuhr.

Quelle