27 March 2026, 16:19

Schwarzfahren in Deutschland: Reform oder Strafgesetz aus 1935?

Schwarz-weiß-Zeichnung eines Bahnhofs mit Menschen auf verschiedenen Oberflächen, darunter Schienen, Geländer und Wände, mit dem Text "verurteiltes Leben im Millbank-Gefängnis" oben und unten.

Schwarzfahren in Deutschland: Reform oder Strafgesetz aus 1935?

Schwarzfahren bleibt in Deutschland eine Straftat – mit Bußgeldern und sogar Haftstrafen für diejenigen, die ohne gültigen Fahrausweis erwischt werden. Das 1935 eingeführte Gesetz steht nun auf dem Prüfstand, da politische Parteien eine Reform vorantreiben. Eine Bundestagsdebatte über die Entkriminalisierung ist für November 2025 angesetzt.

Nach geltendem Recht drohen Schwarzfahrern Geldstrafen. Wer diese nicht zahlt, muss gemäß Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs mit einer Haftstrafe rechnen. Verkehrsunternehmen schätzen die jährlichen Verluste durch Schwarzfahrer auf 750 Millionen bis eine Milliarde Euro.

Einige Städte in Nordrhein-Westfalen haben bereits damit begonnen, keine Strafanzeigen mehr wegen Beförderungserschleichung zu stellen. Dennoch landen bundesweit jedes Jahr noch 7.000 bis 9.000 Menschen wegen dieses Delikts im Gefängnis. Die Kosten für einen Hafttag belaufen sich dabei auf 202,73 Euro pro Tag.

Die Initiative Freedom Fund hat bereits fast 1.500 Menschen aus der Haft befreit und so insgesamt 296 Jahre Gefängnisstrafe abgewandt. Unterdessen setzen sich die Linke und die Grünen für eine vollständige Abschaffung des Gesetzes ein. Ihre Gesetzentwürfe werden am 13. November 2025 im Bundestag beraten.

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Die Diskussion über die Schwarzfahrer-Regelungen hält an, während Reformvorschläge an Fahrt gewinnen. Eine mögliche Entkriminalisierung würde Bußgelder und Haftstrafen für unbezahlte Tickets abschaffen. Die Entscheidung des Bundestags im kommenden Jahr wird zeigen, ob das Gesetz von 1935 bestehen bleibt.

Quelle