Self-ID-Gesetz zeigt Wirkung: Hunderte ändern Geschlechtseintrag in Deutschland
Ehrentraud ZirmeSelf-ID-Gesetz zeigt Wirkung: Hunderte ändern Geschlechtseintrag in Deutschland
Deutschlands Selbstbestimmungsgesetz zur Geschlechtseintragung – auch als Self-ID-Gesetz bekannt – trat am 1. November 2024 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es Menschen, ihr rechtliches Geschlecht und ihren Vornamen durch eine einfache Erklärung beim Standesamt zu ändern. Zwar liegen noch keine bundesweiten Zahlen vor, doch lokale Daten aus Essen und Freiburg zeigen eine stetige Inanspruchnahme im ersten Jahr.
Nach dem neuen Gesetz können Betroffene ihren Geschlechtseintrag auf weiblich, männlich, divers ändern oder ihn vollständig streichen lassen. Voraussetzung ist eine notariell beglaubigte Erklärung, die persönlich beim Standesamt abgegeben werden muss. Nach der Antragstellung folgt eine Wartefrist von drei Monaten, bevor die Änderung wirksam wird.
In Essen hatten bis zum 12. November 2025 281 Einwohner:innen ihren Geschlechtseintrag offiziell geändert. Weitere 13 Anträge befanden sich zu diesem Zeitpunkt noch in Bearbeitung. Sobald eine Änderung vorgenommen wurde, sind für ein Jahr keine weiteren Korrekturen von Geschlecht oder Name zulässig.
Freiburg verzeichnete Ende 2024 84 Änderungen und im Jahr 2025 weitere 85. Bundesweite Statistiken, die das erste Jahr des Gesetzes umfassend abbilden, gibt es jedoch nicht.
Das Self-ID-Gesetz hat das Verfahren zur Anerkennung des rechtlichen Geschlechts in Deutschland deutlich vereinfacht. Seit seiner Einführung haben Standesämter bundesweit Hunderte von Erklärungen bearbeitet. Die einjährige Sperrfrist für weitere Änderungen bleibt ein zentrales Element des neuen Systems.






