Solingen verschärft Grillregeln: Wo ab 2025 noch gegrillt werden darf
Swantje WeinhageSolingen verschärft Grillregeln: Wo ab 2025 noch gegrillt werden darf
Solingen führt neue Grillverordnung ein – ab kommendem Frühjahr in Kraft
Die Stadt Solingen führt eine neue Grillverordnung ein, die ab dem nächsten Frühjahr gelten soll. Die Regeln sollen den öffentlichen Genuss mit Sicherheit und Naturschutz in Einklang bringen. Die Behörden betonen, dass Verstöße mit Strafen geahndet werden.
Grillen in Parks und Grünanlagen bleibt zwar erlaubt, jedoch nur in ausgewiesenen Zonen. In diesen Bereichen gelten strenge Vorgaben zu Öffnungszeiten, Grilltypen und Brandschutzbedingungen. Die Stadt sucht derzeit geeignete Flächen aus, die als offizielle Grillplätze eingerichtet werden sollen.
Am Engelsberger Hof wird das Grillen vollständig verboten. Das Gelände ist als Spielbereich für Kinder konzipiert, und die Brandgefahr stellt ein zu hohes Risiko dar. Stattdessen sollen dort ausgewiesene Picknickbereiche entstehen, um gesellige Zusammenkünfte ohne Sicherheitsbeeinträchtigungen zu ermöglichen.
Die Ordnungsämter werden regelmäßig Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der neuen Vorschriften zu überwachen. Die Verordnung zielt darauf ab, gesellschaftliche Aktivitäten mit Naturschutz und Brandprävention in Harmonie zu bringen. Die Behörden sehen darin einen Schritt zu mehr Ordnung, Sicherheit und respektvollem Miteinander im öffentlichen Raum.
Die neuen Regelungen legen fest, wo, wann und wie in Solingen gegrillt werden darf. Die Behörden werden die Einhaltung überwachen, und bei Verstößen drohen Bußgelder. Die Stadt erwartet, dass die Änderungen die Sicherheit verbessern, ohne den öffentlichen Zugang zu Grünflächen einzuschränken.
Neue Grillverordnung genehmigt: Verbotenes, Höhenregeln und Strafen von €1000
Der Stadtrat von Solingen hat strengere Grillregeln genehmigt und neue Einschränkungen hinzugefügt, die zuvor nicht bekannt waren. Unser Team hat die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengetragen:
- Einweggrills sind jetzt verboten; Glut muss 35 cm über dem Boden sein.
- Asche und Müll müssen nach dem Grillen mitgenommen werden.
- Bußgelder von bis zu €1000 für Verstöße, wobei das Grillen nur zwischen 11 Uhr morgens und 21 Uhr erlaubt ist.






