03 March 2026, 02:23

Spektakuläre Verfolgungsjagd in Gelsenkirchen endet mit zwei Festnahmen

Ein Auto fährt auf einer Autobahn mit einem polizeiauto am rand, andere fahrzeuge, schienen, mäste, plätze, bürgen und bäume im hintergrund.

Spektakuläre Verfolgungsjagd in Gelsenkirchen endet mit zwei Festnahmen

Am 20. Februar 2026 entwickelte sich eine alltägliche Verkehrskontrolle in Gelsenkirchen zu einer spektakulären Verfolgungsjagd. Gegen 10:00 Uhr versuchten Beamte auf der Von-Schenkendorf-Straße einen Fahrer anzuhalten – doch statt zu stoppen, flüchtete der Autofahrer und führte die Polizei durch mehrere Stadtteile. Die Jagd endete mit einem beschädigten Fluchtfahrzeug und zwei Festnahmen.

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Der Vorfall begann, als ein Motorradpolizist der Gelsenkirchener Polizei während einer Routinekontrolle in Ückendorf ein Fahrzeug zum Anhalten aufforderte. Statt zu kooperieren, gab der 28-jährige britische Fahrer jedoch plötzlich Gas und raste mit hoher Geschwindigkeit davon. Augenzeugen berichteten später, dass derselbe Wagen kurz zuvor auf der Bergmannstraße fast einen Radfahrer vor einem Eiscafé erfasst hätte – noch bevor die Verfolgung überhaupt begann.

Während der Flucht schlängelte sich der Wagen durch den Verkehr, bevor er gegen einen Bordstein prallte. Der Aufprall verursachte sichtbare Schäden, doch der Fahrer setzte seine Flucht fort, bis er das Fahrzeug schließlich verließ und zu Fuß weiterflüchtete. Die Polizei leitete umgehend eine Fahndung ein und konnte alle Insassen ausfindig machen – darunter den Verdächtigen sowie eine weitere Person.

Die Ermittlungen ergaben, dass der Fahrer ohne gültigen Führerschein in Deutschland lebte. Die Behörden bestätigten, dass ihm nun strafrechtliche Vorwürfe drohen, darunter gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, der als illegales Straßenrennen gewertet wird, sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Der Verdächtige bleibt gemeinsam mit der zweiten festgenommenen Person in Gewahrsam. Die Polizei hat die ersten Durchsuchungen im Umfeld abgeschlossen und das beschädigte Fahrzeug sichergestellt. Die Anklage wird nach deutschem Verkehrs- und Strafrecht weiterverfolgt.