Stadtverwaltung weist Einsprüche gegen Sitzverteilung im Stadtrat zurück
Swantje WeinhageStadtverwaltung weist Einsprüche gegen Sitzverteilung im Stadtrat zurück
Die Stadtverwaltung in Nordrhein-Westfalen hat drei Einsprüche gegen die Berechnung der Sitzverteilung im Stadtrat zurückgewiesen. Die Beschwerden waren von Mitgliedern des Wahlausschusses eingereicht worden, darunter Michael Kirbach, Anissa Saysay und der Sprecher des AfD-Stadtverbandes, Bodo Gilz. Sie hatten die mathematische Methode zur Verteilung der Sitze angezweifelt.
Nach dem Kommunalwahlgesetz von Nordrhein-Westfalen können Wähler oder Parteien innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch einlegen, wenn sie Fehler vermuten. Zunächst prüft der Wahlprüfungsausschuss diese Beschwerden, bevor der neu gewählte Rat nach seiner konstituierenden Sitzung eine endgültige Entscheidung trifft.
Die Einsprechenden argumentierten, das Verfahren zur Sitzverteilung sei fehlerhaft, und forderten eine Überprüfung. Die Verwaltung erklärte die Einsprüche jedoch für unbegründet. Sie begründete dies damit, dass die von den Beschwerdeführern angeführten rechtlichen Argumente auf den Sitzzuteilungsprozess nicht anwendbar seien.
Die Stadtverwaltung bestätigte, dass die Einsprüche auf falschen Rechtsbezügen beruhten. Das Prüfverfahren geht nun an den neu gebildeten Rat über. Eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Sitzverteilung wird in Kürze erwartet.






