10 June 2026, 22:20

Stichwahl in Bergisch Gladbach: Bürgermeister und Landrat werden am 28. September gewählt

Wiederholungswahl am Sonntag, den 28. September 2025 - Wichtige Informationen

Stichwahl in Bergisch Gladbach: Bürgermeister und Landrat werden am 28. September gewählt

Stichwahl für das Bürgermeisteramt in Bergisch Gladbach und die Position des Landrats im Rheinisch-Bergischen Kreis am Sonntag, 28. September 2025

Am Sonntag, dem 28. September 2025, findet die Stichwahl für das Amt des Bürgermeisters von Bergisch Gladbach sowie für die Position des Landrats im Rheinisch-Bergischen Kreis statt. Wählerinnen und Wähler haben mehrere Möglichkeiten, ihre Stimme abzugeben – sowohl vor Ort als auch per Briefwahl. Die Fristen und Abläufe wurden vom Wahlamt der Stadt klar definiert.

Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wo genau gewählt werden kann, lässt sich auf der Website der Stadt oder durch direkte Nachfrage beim Wahlamt ermitteln.

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Wer bereits für die Kommunalwahl am 14. September Briefwahl beantragt hat, kann nicht mehr persönlich wählen. Allerdings ist eine nachträgliche Beantragung der Briefwahl bei plötzlicher Erkrankung noch bis Sonntag, den 28. September, um 15 Uhr möglich. Dafür sind ein ärztliches Attest sowie eine Vollmacht für eine Vertretung erforderlich.

Die Unterlagen für die Briefwahl können persönlich im Direktwahlbüro der Stadt gegen Vorlage eines gültigen Ausweises abgeholt werden. Ausgefüllte Stimmzettel können entweder über die städtischen Briefkästen zurückgesandt oder bis Sonntag, 16 Uhr, im zentralen Wahlamt abgegeben werden. Wählerinnen und Wähler, die bereits für die Hauptwahl Briefwahlunterlagen beantragt hatten, erhalten die Dokumente für die Stichwahl automatisch und können mit der Zustellung am Montag, dem 22. September, rechnen. Das Wahlamt gibt auch Auskunft über den Stand von Anträgen und Zustellungen.

Das zentrale Wahlamt befindet sich in der Scheidtbachstraße 23, 51469 Bergisch Gladbach. Es ist per E-Mail unter [email protected] oder telefonisch unter 02202 - 14 2888 erreichbar.

In der Stichwahl werden sowohl der neue Bürgermeister als auch der Landrat bestimmt. Um sicherzustellen, dass die Stimme gezählt wird, müssen Wählerinnen und Wähler die vorgegebenen Fristen und Verfahren einhalten. Das Wahlamt steht für Rückfragen und aktuelle Informationen zu Briefwahlanträgen weiterhin zur Verfügung.

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