Streit um Umgestaltung der Altenberger-Dom-Straße eskaliert – wer hat recht?
Swantje WeinhageStreit um Umgestaltung der Altenberger-Dom-Straße eskaliert – wer hat recht?
Streit um geplante Umgestaltung der Altenberger-Dom-Straße im Rheinisch-Bergischen Kreis
Ein Streit ist um die geplante Neugestaltung der Altenberger-Dom-Straße im Rheinisch-Bergischen Kreis entbrannt. Anwohner hatten Beschwerde eingelegt mit der Begründung, die Stadt hätte ein formelles Planfeststellungsverfahren einleiten müssen. Die zuständige Behörde entschied nun jedoch, dass die Stadt rechtmäßig gehandelt habe und ein solches Verfahren nicht erforderlich sei.
Im Mittelpunkt der Beschwerde stand die Frage, ob die Umgestaltung nach § 38 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) ein Planfeststellungsverfahren erfordere. Die Beschwerdeführer argumentierten, die Änderungen seien so weitreichend, dass dieser Schritt notwendig gewesen wäre. Die Stadt hingegen vertrat die Auffassung, die Maßnahmen lägen im Ermessen der Straßenbaubehörde, da sie keine Kapazitätserweiterung für den motorisierten Verkehr vorsähen.
Die bestehenden Rad- und Fußwege entsprechen derzeit nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmaßen, was Sicherheitsrisiken und verkehrstechnische Probleme mit sich bringt. Die geplante Umgestaltung soll diese Mängel beheben, indem Fahrspuren verschmälert, Radwege ergänzt und Gehwege verbreitert werden. Die Anpassungen orientieren sich an modernen Standards wie den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) und den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und stellen keine grundlegende Neukonzeption dar.
Obwohl keine rechtliche Verpflichtung bestand, bot die Stadt Bürgern während der Planungsphase die Möglichkeit zur Beteiligung an. Die Behörde prüfte den Fall und bestätigte, dass die Position der Stadt rechtlich haltbar sei. Im Fokus der Umgestaltung stehen Sicherheit und Regelkonformität – nicht die Ausweitung der Kapazitäten für den Autoverkehr.
Mit der Entscheidung der Behörde kann die Stadt die Umgestaltung nun ohne formelles Planfeststellungsverfahren umsetzen. Die Änderungen sollen die Straße an aktuelle Sicherheits- und Verkehrsstandards anpassen. Anwohner müssen künftig mit schmaleren Fahrspuren für Autos rechnen, profitieren jedoch von mehr Platz für Radfahrer und Fußgänger.






