10 February 2026, 16:42

Telekom gewinnt Millionenklage gegen Meta: Wer zahlt für das Internet?

Eine Liniengrafik, die die Anzahl neuer Fälle pro Million in den Vereinigten Staaten zeigt, mit begleitendem Text, der zusätzliche Dateninformationen bereitstellt.

Richterentscheid: Meta muss Telekom 30 Millionen Euro zahlen - Telekom gewinnt Millionenklage gegen Meta: Wer zahlt für das Internet?

Ein deutsches Gericht hat Meta, die Muttergesellschaft von Facebook, verurteilt, an die Deutsche Telekom rund 30 Millionen Euro für Netznutzungsgebühren zu zahlen. Das Urteil folgt auf einen langjährigen Streit darüber, ob Technologiekonzerne sich an den Kosten für die Internetinfrastruktur beteiligen sollten. Beide Unternehmen hatten sich gegenseitig unfaire Marktpraktiken vorgeworfen, doch das Gericht gab in zentralen Punkten dem Telekommunikationsanbieter recht.

Der Rechtsstreit begann, nachdem Meta 2021 die Zahlungen an die Deutsche Telekom für die Datenübertragung eingestellt hatte. Das Unternehmen argumentierte, es habe keinen verbindlichen Vertrag gegeben, da der Netzbetreiber keine direkte Dienstleistung für Meta erbracht habe. Die Deutsche Telekom bestand jedoch darauf, dass ihr eine Vergütung für den Transport des Datenverkehrs durch ihre Netze zustehe.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte ein früheres Urteil und erweiterte den Anspruch auf einen längeren Zeitraum, wodurch sich die Gesamtsumme erhöhte. Die Richter urteilten, dass die Deutsche Telekom berechtigt sei, von Metas Tochterunternehmen Edge Network Zahlungen für erbrachte Leistungen zu verlangen. Sie wiesen zudem darauf hin, dass Edge Network den Datenverkehr auch über Konkurrenten hätte leiten können, dies jedoch nicht tat.

Der Fall ist Teil einer größeren Debatte um eine "gerechte Kostenbeteiligung" in Europa. Telekommunikationsanbieter wie die Deutsche Telekom, Orange und Vodafone argumentieren, dass US-Techgiganten – darunter Meta, Google und Amazon – von teuren Netzausbauprojekten (etwa für 5G und 6G) profitierten, ohne sich angemessen zu beteiligen. Die Techkonzerne entgegnen, ihre Dienste würden die Nachfrage der Verbraucher nach Internetverträgen steigern und damit indirekt das Netzwerkwachstum fördern. Trotz Vorschlägen der EU und gerichtlicher Auseinandersetzungen gibt es bisher jedoch keine regulatorische Lösung.

Das Urteil schafft einen rechtlichen Präzedenzfall und bestätigt, dass Netzbetreiber Gebühren für den Transport von Datenverkehr erheben dürfen. Meta muss der Deutschen Telekom nun 30 Millionen Euro zahlen, doch der grundsätzliche Streit über faire Beiträge der Technologieunternehmen bleibt ungelöst. Die Entscheidung könnte künftige Fälle beeinflussen, da Telekommunikationsanbieter eine stärkere finanzielle Beteiligung digitaler Plattformen einfordern.