Vueling muss Handgepäckgebühren streichen – Gericht gibt Verbrauchern recht
Ehrentraud ZirmeVueling muss Handgepäckgebühren streichen – Gericht gibt Verbrauchern recht
Ein deutsches Gericht hat die Gebühren für Handgepäck bei Vueling für unzulässig erklärt – ein Erfolg für die Rechte von Fluggästen. Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass die Fluggesellschaft künftig keine Zusatzkosten mehr für größere Kabinengepäckstücke erheben darf. Das Urteil fällt zu einem Zeitpunkt, an dem Brüssel heute über umfassendere Reformen der Flugverkehrsbestimmungen berät.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die Klage gegen Vueling eingereicht und argumentiert, dass Airlines keine Gebühren für angemessenes Handgepäck verlangen dürften. Das Gericht gab ihr recht und stellte fest, dass Kabinengepäck ein wesentlicher Bestandteil des Flugreises sei und daher ohne zusätzliche Kosten im Ticketpreis enthalten sein müsse.
Mit dem Urteil darf Vueling das kostenlose Handgepäck nicht länger auf eine kleine Tasche (20 x 30 x 40 cm) beschränken. Stattdessen können Passagiere nun ein standardmäßiges Kabinengepäckstück mit maximal 115 cm Gesamtgröße und bis zu 10 kg Gewicht sowie eine kleine persönliche Tasche ohne Zusatzgebühren mitnehmen.
Ramona Popp, Vorstandsvorsitzende des vzbv, kritisierte, dass Airlines Kunden zu zusätzlichen Zahlungen für grundlegende Gepäckleistungen drängten. Sie forderte klare EU-weite Regeln, um solche Praktiken zu unterbinden. Ähnliche Klagen gegen EasyJet, Eurowings und Wizz Air sind noch nicht entschieden.
Die aktuelle EU-Gesetzgebung schreibt bereits vor, dass Airlines angemessenes Handgepäck kostenlos befördern müssen. Allerdings haben der Europäische Rat, die Kommission und das Parlament vor den heutigen Verhandlungen noch keine offiziellen Stellungnahmen zu geplanten Reformen abgegeben.
Das Gerichtsurteil zwingt Vueling, seine Gepäckbestimmungen umgehend zu ändern. Passagiere müssen künftig keine Zusatzgebühren mehr für standardmäßiges Kabinengepäck zahlen. Unterdessen wird Brüssel nun diskutieren, ob diese Regelungen auf alle EU-Fluggesellschaften ausgeweitet werden sollen.






