Windpark siegt gegen Gleitschirmverein: Gericht lehnt Eilantrag ab
Ehrentraud ZirmeDrachen- und Gleitschirmclub scheitert mit Notantrag gegen neue Windräder - Windpark siegt gegen Gleitschirmverein: Gericht lehnt Eilantrag ab
Drachensegler- und Gleitschirmclub in Nordrhein-Westfalen scheitert mit Klage gegen Windpark
Ein Drachensegler- und Gleitschirmverein in Nordrhein-Westfalen ist mit dem Versuch gescheitert, den Bau eines nahegelegenen Windparks zu stoppen, nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster einen Eilantrag des Clubs abgewiesen hat. Die Richter urteilten, dass die geplanten Windkraftanlagen keine existenzielle Bedrohung für den Betrieb des Vereins darstellen. Die vom Club vorgebrachten Sicherheitsbedenken seien nicht ausreichend belegt.
Der Verein betreibt eines der meistfrequentierten Fluggelände dieser Art in der Region und hatte argumentiert, der Windpark werde erhebliche Gefahren mit sich bringen. Mit fast 800 Mitgliedern und rund 1.000 Starts pro Jahr befürchtete der Club, dass Turbulenzen durch die Anlagen zu massiven Flugbeschränkungen zwingen würden. Im Mittelpunkt der Klage stand die Sorge, dass höhere Windgeschwindigkeiten das Fliegen unsicher machen würden.
Das Gericht prüfte diese Behauptungen, kam jedoch zu dem Schluss, dass die Risiken durch Turbulenzen bei erhöhten Windgeschwindigkeiten nicht nachgewiesen seien. Es verwies darauf, dass Flüge bei Windstärken unter 20 Kilometern pro Stunde weiterhin sicher möglich seien. Bereits bestehende Vorschriften verbieten ohnehin Flüge bei Windgeschwindigkeiten über 30 Kilometern pro Stunde – unabhängig von Windparks.
Die Richter betonten zudem, dass der Verein im Genehmigungsverfahren für den Windpark ordnungsgemäß angehört worden sei. Das Projekt liegt in einer ausgewiesenen Windenergiezone, wie sie im Regionalplan festgelegt ist. Diese Aspekte trugen maßgeblich zur Ablehnung des Eilantrags bei.
Mit dem Urteil ist der Weg für den Bau des Windparks nun frei. Die Entscheidung bestätigt, dass das Vorhaben den geltenden Vorschriften entspricht und die Aktivitäten des Vereins nicht gefährdet. Flugbeschränkungen bei starkem Wind bleiben zwar bestehen, diese galten jedoch bereits vor dem Rechtsstreit.






