Zoll gibt 20.000 Cannabissamen nach rechtlicher Prüfung frei
Ein niederländisches Unternehmen hat 20.000 Cannabissamen zurückerhalten, nachdem der deutsche Zoll diese zunächst bei einer Routinekontrolle beschlagnahmt hatte. Die Rückgabe erfolgte nach einer rechtlichen Prüfung, die bestätigte, dass die Samen rechtmäßig als Vermehrungsmaterial eingeführt worden waren.
Der Vorfall ereignete sich Anfang August 2025, als Zollbeamte im Kreis Viersen nahe der niederländischen Grenze die Lieferung einbehielten. Die Behörden sicherten die Samen, während sie deren rechtlichen Status gemäß den deutschen Einfuhrbestimmungen überprüften.
Eine Untersuchung der Krefelder Zollbehörde und der Staatsanwaltschaft ergab später, dass Cannabissamen als zulässiges Vermehrungsmaterial gelten. Da keine rechtlichen Hindernisse bestanden, genehmigten die Behörden die Freigabe. Am 22. Oktober 2025 wurden die Samen offiziell an das niederländische Unternehmen zurückgegeben, das sich auf den Handel mit Cannabissamen spezialisiert hat.
Der Fall unterstreicht den Unterschied zwischen Cannabissamen und kontrollierten Betäubungsmitteln nach deutschem Recht. Das Unternehmen kann nun seine Geschäfte mit der zurückerhaltenen Lieferung wiederaufnehmen, nachdem die Einhaltung der Vorschriften bestätigt wurde.






