Zoll startet Großrazzia in Hotels und Gastronomie wegen Mindestlohn-Verstößen
Eva-Maria TrübZoll startet Großrazzia in Hotels und Gastronomie wegen Mindestlohn-Verstößen
Über 2.600 Zollbeamte führen heute Nacht bundesweit unangekündigte Kontrollen in Hotels und Gastronomiebetrieben durch. Die großangelegte Aktion zielt auf die Einhaltung des Mindestlohngesetzes sowie die korrekte Dokumentation der Arbeitszeiten ab. Die Behörden stuften die Branche aufgrund der hohen Beschäftigtenzahlen und wiederholter Verstöße in der Vergangenheit als Schwerpunktbereich für die Überwachung ein.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), eine Sonderabteilung des Zolls, leitet die Operation. Einsatzteams prüfen vor Ort, ob Arbeitgeber den aktuellen Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde zahlen, der seit dem 1. Januar 2025 gilt. Zudem werden Arbeitszeitnachweise, Lohnunterlagen und betriebliche Finanzdokumente unter die Lupe genommen.
Die Kontrollen reichen von stichprobenartigen Überprüfungen bis hin zu umfassenden Prüfungen aller Personalakten. Die Beamten befragen sowohl Beschäftigte als auch Arbeitgeber, um Hinweise auf illegale Praktiken zu ermitteln – etwa Schwarzarbeit, unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen oder Verstöße gegen die Sozialversicherungspflicht.
Die Hotel- und Gastronomiebranche steht seit Langem im Fokus der Ermittler, da sie besonders anfällig für Lohnunterschreitungen und undeclarierte Beschäftigungsverhältnisse ist. Der Zoll führt regelmäßig bundesweite und regionale Razzien in Risikobranchen durch. Die heutige Aktion folgt diesem Muster und wird mit zusätzlichem Personal durchgeführt, um besonders gründliche Kontrollen zu gewährleisten.
Die Ergebnisse der Überprüfungen werden voraussichtlich Anfang nächster Woche in einer ausführlichen Presseerklärung veröffentlicht. Die FKS betont, dass solche Maßnahmen dem Schutz des fairen Wettbewerbs dienen und Staatseinnahmen sichern, indem sie Steuerhinterziehung und Sozialbetrug verhindern.
Die heutige Operation ist Teil einer umfassenderen Strategie zur Durchsetzung der Arbeitsgesetze in Branchen mit einer Historie von Regelverstößen. Je nach Befund könnten weitere Ermittlungen oder Sanktionen folgen. Betrieben, die gegen Vorschriften verstoßen, drohen Bußgelder oder juristische Konsequenzen.






