Zwei Sammelklagen gegen Amazon: So holen Sie Ihr Geld zurück
Klagensammelverfahren gegen Amazon: So bekommen Sie Ihr Geld zurück
Teaser: Amazon hat bei einigen Dienstleistungen die Preise erhöht – nun gibt es zwei Sammelklagen. Hier erfahren Sie, welche Amazon-Kunden Anspruch auf Erstattung haben.
2. Dezember 2025, 18:04 Uhr
Schlagwörter: Finanzen, Wirtschaft
Amazon sieht sich mit zwei getrennten Sammelklagen wegen Änderungen an seinem Prime-Angebot konfrontiert. Eine Klage richtet sich gegen die Erhöhung der Mitgliedschaftsgebühren für Amazon Prime, die andere gegen die zunehmende Werbung bei Amazon Prime Video. Beide Verfahren wurden von deutschen Verbraucherschutzorganisationen eingereicht.
Die erste Klage, eingereicht in Nordrhein-Westfalen, folgt einem Gerichtsurteil, das die Preiserhöhung von Amazon für rechtswidrig erklärte. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat am 5. Dezember 2025 rechtliche Schritte gegen den Konzern eingeleitet. Die Organisation wehrt sich gegen die Erhöhung der Amazon Prime-Mitgliedschaftsgebühren, die ein Düsseldorfer Gericht bereits als unzulässig eingestuft hatte. Betroffene Kunden können sich demnächst dem Verfahren anschließen.
Ein Klagenregister für diese Sammelklage wird in wenigen Wochen eröffnet und vom Bundesamt für Justiz (BfJ) verwaltet. Sobald es freigeschaltet ist, erhalten berechtigte Kunden eine E-Mail mit Anweisungen zur Registrierung.
Parallel dazu hat die Verbraucherzentrale Sachsen eine zweite Sammelklage eingereicht. Diese zielt auf Amazons Entscheidung ab, die Werbung bei Amazon Prime Video auszuweiten. Anders als im NRW-Verfahren ist das Klagenregister hier bereits geöffnet – betroffene Nutzer können ihre Ansprüche sofort geltend machen.
Die beiden Klagen unterstreichen die wachsende Kritik an Amazons Preispolitik und Dienstleistungsänderungen. Kunden in Nordrhein-Westfalen müssen noch auf die Eröffnung des Klagenregisters warten, während Nutzer in Sachsen ihre Beschwerden über die Werbeflut bei Amazon Prime Video bereits jetzt einreichen können.






